Sektoren

Unternehmen

Beendigung des öffentlichen Beschaffungswesens

Heldenbild des öffentlichen Beschaffungswesens.

Einzigartig bei Regierungsaufträgen ist das Recht der Regierung, einen Vertrag entweder aus wichtigem Grund (Kündigung wegen Vertragsverletzung) oder weil die Regierung entscheidet, dass sie die erworbenen Waren oder Dienstleistungen nicht mehr will oder benötigt (Kündigung aus Bequemlichkeit), zu kündigen. Vertragsbeendigungen aus wichtigem Grund haben starke negative Konnotationen, die sich nachteilig auf den Auftragnehmer auswirken. Eine Vertragsbeendigung aus Beliebtheit ist zwar nicht mit dem Stigma eines Vertragsbruchs behaftet, verhindert jedoch häufig, dass der Auftragnehmer den „Vertragsvorteil”, insbesondere seine erwarteten Gewinne, erhält.

Standardkündigungen können angefochten und, wenn erfolgreich, in eine Kündigung aus Bequemlichkeitsgründen umgewandelt werden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Aushandlung von Bedingungen, um die negativen Auswirkungen einer Kündigung nach Möglichkeit zu mildern.