Juristen und Prozessanwälte, nicht nur eDiscovery-Anwälte
eDiscovery ist kein Selbstzweck, sondern ein grundlegender Bestandteil eines größeren Rechtsstreits. eDiscovery sollte nicht isoliert durchgeführt werden – sie sollte von Anwälten mit praktischer Erfahrung vor Gericht, einem Verständnis für den Fall, fundierten Kenntnissen der zugrunde liegenden Sachverhalte und einem Verständnis für die Geschäftsziele des Mandanten geleitet werden.
Bei Foley sind wir stolz darauf, als Prozessanwälte und Strafverteidiger einen umfassenden Service anzubieten, der von Ermittlungen vor Prozessbeginn bis hin zu Gerichtsverfahren und Berufungsverfahren reicht. Zusätzlich zu unseren Kompetenzen im Bereich eDiscovery sind wir erfahrene Prozessanwälte und Strafverteidiger mit umfassender Erfahrung in einer Vielzahl von Themenbereichen, darunter Kartellrecht, Insolvenzrecht, Baurecht, Finanzdienstleistungen für Verbraucher, Vertriebsrecht, Gesundheitsrecht, Recht des geistigen Eigentums, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Wertpapierrecht und Strafverteidigung in Wirtschaftssachen. Unsere eDiscovery-Anwälte verfügen über das fundierte Fachwissen und die Gerichtserfahrung, die für eine erfolgreiche Prozessführung unerlässlich sind.