Neugestaltung der Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen: SEC bittet um öffentliche Stellungnahme zu Regulation S-K
Hintergrund: Die Initiative der SEC zur Wirksamkeit der Offenlegung
Die Veröffentlichung des Konzepts ist Teil der laufenden Initiative zur Verbesserung der Offenlegungseffektivität der SEC, bei der es sich um eine umfassende Überprüfung der Offenlegungspflichten der SEC sowie der Darstellung und Bereitstellung von Offenlegungen handelt, die registrierte Unternehmen gegenüber Anlegern vornehmen. Die Initiative zur Verbesserung der Offenlegungseffektivität wurde 2013 ins Leben gerufen, nachdem die SEC gemäß dem Jumpstart Our Business Startups (JOBS) Act einen Bericht an den Kongress über ihre Offenlegungsvorschriften für börsennotierte US-Unternehmen vorgelegt hatte. Im Anschluss an diesen Bericht leitete die SEC eine umfassende Überprüfung der Offenlegungspflichten in Regulation S-K und Regulation S-X ein, um Empfehlungen zur Aktualisierung dieser Pflichten zu geben, damit Unternehmen zeitnah wesentliche Informationen offenlegen und Aktionäre Zugang zu Informationen erhalten können.
Der Zweck der Konzeptveröffentlichung besteht darin, die Anforderungen an die Offenlegung von geschäftlichen und finanziellen Informationen in der Verordnung S-K zu überprüfen und zu beurteilen, ob diese Anforderungen weiterhin die Informationen liefern, die Anleger benötigen, um fundierte Anlage- und Abstimmungsentscheidungen zu treffen, und ob einige der bestehenden Vorschriften veraltet oder unnötig geworden sind. Die SEC beabsichtigt, die aus der Konzeptveröffentlichung gesammelten Rückmeldungen zu nutzen, um ihr Ziel der Optimierung der Verordnung S-K voranzutreiben, ein Ziel, das die Vorsitzende der SEC, Mary Jo White, kürzlich als eine wichtige und fortwährende Aufgabe der SEC bezeichnet hat.
Wichtige Konzepte und Elemente
Die Konzeptveröffentlichung behandelt eine umfangreiche Liste von Themen, und die SEC diskutiert diese Themen ausführlich. Es gibt jedoch mehrere Schlüsselkonzepte und -elemente, die in der gesamten Konzeptveröffentlichung behandelt werden, darunter:
Grundsatzorientierte Offenlegung vs. vorschriftsmäßige Offenlegung
Das Konzeptpapier erörtert und vergleicht die Vorzüge einer prinzipienbasierten Offenlegung, die auf Grundsätzen wie „Wesentlichkeit“ basiert, mit den Vorzügen einer präskriptiven Offenlegung, die auf objektiven Einzelpostenanforderungen, klaren Kriterien und/oder vorgeschriebenen tabellarischen Darstellungen basiert. In der Konzeptveröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass eine prinzipienbasierte Offenlegung einen flexibleren, managementorientierten Ansatz bietet, der es einzelnen registrierten Unternehmen ermöglicht, ihre Offenlegungen so anzupassen, dass sie die für das jeweilige Unternehmen relevantesten und wesentlichsten Informationen bereitstellen und irrelevante oder unwesentliche Informationen weglassen können. Umgekehrt wird in der Konzeptveröffentlichung darauf hingewiesen, dass eine vorschriftsmäßige Offenlegung den Anlegern die Möglichkeit bietet, leichter Vergleiche zwischen registrierten Unternehmen anzustellen, da die Informationen in einer standardisierteren Form dargestellt werden.
Die SEC bittet um Stellungnahmen dazu, welcher Ansatz am effektivsten und kosteneffizientesten ist, indem sie um Stellungnahmen zu einer Reihe von Fragen bittet, darunter, ob bestimmte Einzelpostenangaben (sowohl in Textform als auch in Tabellenform) in die Regulation S-K aufgenommen oder daraus entfernt werden sollten, ob zusätzliche branchenspezifische Angaben in periodischen Berichten erforderlich sein sollten und ob qualitative oder quantitative Schwellenwerte zu den bestehenden Offenlegungspflichten hinzugefügt oder daraus entfernt werden sollten.
Offenlegung optimieren
Ein wesentlicher Teil des Konzeptentwurfs befasst sich mit der Frage, wie das bestehende Offenlegungssystem gemäß Regulation S-K für Anleger und registrierte Unternehmen effektiver und kosteneffizienter gestaltet werden kann. Die SEC fragt, ob bestimmte vorgeschriebene Offenlegungen und Offenlegungssysteme mit anderen, ähnlichen Offenlegungspflichten konsolidiert oder ganz abgeschafft werden sollten.
Darüber hinaus enthält die Konzeptveröffentlichung eine Erörterung der skalierten Offenlegungspflichten für kleinere berichtspflichtige Unternehmen und aufstrebende Wachstumsunternehmen. Die SEC bittet um Stellungnahmen dazu, wie die für diese Unternehmen geltenden Offenlegungspflichten weiter skaliert oder abgeschafft werden können, und prüft darüber hinaus, ob weitere Arten von Registranten, darunter größere Registranten mit etablierter Berichterstattungshistorie, für eine Form der skalierten Offenlegung in Frage kommen sollten.
Die SEC bittet auch um Stellungnahmen zu mehreren alternativen Ansätzen für das periodische Offenlegungssystem, die zu einer geringeren Wiederholung und Vergleichbarkeit früherer Perioden sowie zu einer geringeren Häufigkeit der periodischen Berichterstattung führen könnten.
Erweiterte Offenlegung
Neben der Bitte um Stellungnahmen zu Methoden zur Straffung der Offenlegung untersucht die Konzeptveröffentlichung auch die „andere Seite der Medaille“ und bittet um Stellungnahmen dazu, ob neue oder erweiterte Offenlegungspflichten erforderlich sind, um den Veränderungen auf dem Markt und den jüngsten Beiträgen der Interessengruppen Rechnung zu tragen. Die Konzeptveröffentlichung enthält zahlreiche Aufforderungen zur Stellungnahme dazu, ob die Bestimmungen der Regulation S-K erweitert oder geändert werden sollten, um unter anderem Offenlegungsansätze zu übernehmen, die in bestimmten Branchen üblich geworden sind, und eine umfassendere Offenlegung branchenspezifischer Kennzahlen zu verlangen. Die SEC bittet auch um Stellungnahmen zur Nützlichkeit einer verstärkten periodischen und unterperiodischen Berichterstattung.
Der Konzeptentwurf untersucht auch den Wert neuer Offenlegungsthemen, die derzeit gemäß Regulation S-K nicht vorgeschrieben sind. Die SEC fragt, ob (und welche) Nachhaltigkeits- und politische Themen für Abstimmungs- und Investitionsentscheidungen und/oder für das Verständnis der geschäftlichen und finanziellen Lage eines registrierten Unternehmens wichtig sind. Darüber hinaus bittet die SEC um Stellungnahmen dazu, wie Offenlegungspflichten geschaffen werden können, die solche Themen angemessen behandeln, ohne zu Offenlegungen zu führen, die für Anleger unwesentlich sind oder anderweitig unklar sind.
Darstellung von Informationen
Die SEC erkennt an, dass sich die Technologie und die Art und Weise, wie Anleger Informationen über registrierte Unternehmen erhalten, im Laufe der Zeit verändert haben, und bittet daher um Stellungnahmen dazu, wie diese Veränderungen in der Darstellung von Informationen in periodischen Berichten berücksichtigt werden können. Insbesondere verweist die SEC auf die weit verbreitete Nutzung des Internets durch Anleger, wenn sie um Stellungnahmen dazu bittet, ob die SEC die vermehrte Verwendung von Querverweisen, Hyperlinks und Offenlegungen auf den Websites der registrierten Unternehmen zulassen sollte, um die Berichtspflichten der Regulation S-K zu erfüllen.
In der Konzeptveröffentlichung wird ferner erörtert, ob technologische Veränderungen es den Registranten ermöglicht haben, Informationen in einer stärker disaggregierten Form bereitzustellen, oder ob es aus praktischer und regulatorischer Sicht sinnvoll ist, die Bereitstellung von Informationen in einer einzigen konsolidierten Quelle vorzuschreiben.
Anspruchsvolles Publikum
Die Konzeptveröffentlichung bittet um Informationen darüber, welche Art von Anlegern die von den Registranten bei EDGAR eingereichten Unterlagen tatsächlich lesen und nutzen. In der gesamten Konzeptveröffentlichung werden Kommentare dazu erbeten, ob bestimmte Offenlegungen zum Nutzen von erfahrenen institutionellen Anlegern oder weniger erfahrenen Privatanlegern sind und daher auf diese zugeschnitten sein sollten. Die Konzeptveröffentlichung weist darauf hin, dass diese Informationen unter anderem deshalb wichtig sind, weil sie Aufschluss darüber geben, wie Offenlegungen angepasst werden sollten, einschließlich der Frage, ob derzeit vorgeschriebene Offenlegungen erweitert oder gestrichen werden sollten. Die Konzeptveröffentlichung befasst sich auch mit der Nutzung von Datenaggregatoren durch verschiedene Arten von Anlegern und wirft die Frage auf, ob die von solchen Aggregatoren ausgeübten Funktionen den Bedarf an vergleichbaren oder sich wiederholenden Offenlegungen in SEC-Einreichungen verringern.
Anpassung an Veränderungen auf dem Markt
Der Konzeptentwurf erörtert mögliche Reformen des Regelungsprozesses der SEC, die darauf abzielen, neue Offenlegungsvorschriften an veränderte Marktbedingungen anzupassen oder auslaufen zu lassen. Die SEC bittet um Stellungnahmen dazu, wie ihre Offenlegungsanforderungen anpassungsfähiger gestaltet werden können, beispielsweise durch die Einführung automatischer Auslaufklauseln für neue Offenlegungsvorschriften oder durch die Verpflichtung der Mitarbeiter der Abteilung für Unternehmensfinanzierung, die Auswirkungen neuer Offenlegungsanforderungen zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten.
Spezifische Offenlegungsbereiche
Zusätzlich zu den oben beschriebenen übergeordneten konzeptionellen Themen behandelt die Konzeptveröffentlichung bestimmte spezifische Offenlegungsbereiche und bittet um Beiträge dazu, wie die Qualität der in diesen Bereichen offengelegten Informationen verbessert werden kann, ohne die Registranten oder Anleger zu überlasten.
Kernunternehmen Geschäftsinformationen
Die Konzeptveröffentlichung bittet um Stellungnahmen zur Erweiterung, Einschränkung und sonstigen Reformierung der wichtigsten Offenlegungspflichten gemäß den Punkten 101 und 102 der Regulation S-K in Bezug auf die Geschäftsentwicklung, die narrative Beschreibung des Geschäfts, Technologie und Rechte an geistigem Eigentum, Regierungsaufträge, die Einhaltung von Umweltgesetzen, staatliche Regulierung, Mitarbeiter und die Beschreibung von Eigentum.
Unternehmensleistung, Finanzinformationen und Zukunftsaussichten
Der Konzeptentwurf befasst sich mit der Offenlegung ausgewählter Finanzdaten und ergänzender Finanzinformationen gemäß den Punkten 301 und 302(a) der Regulation S-K, einschließlich der Posten und Zeiträume, die von dieser Offenlegung erfasst werden müssen. Die SEC fragt, ob diese Offenlegung für Anleger nützlich ist und ob die derzeitigen Anforderungen der Punkte 301 und 302(a) erweitert oder eingeschränkt werden sollten. Die SEC bittet auch um Stellungnahmen dazu, ob Wirtschaftsprüfer stärker in die Erstellung dieser Offenlegungen einbezogen werden sollten.
In der Konzeptveröffentlichung werden auch mögliche Verbesserungen der Qualität der Offenlegung der Managementdiskussion und -analyse (MD&A) gemäß Punkt 303 erörtert, wobei die SEC um Stellungnahmen zu den erforderlichen Inhalten der MD&A, den Schwellenwerten für die Offenlegung, der Offenlegung zukunftsgerichteter Informationen und den wichtigsten Leistungsindikatoren bittet. Die SEC bittet außerdem um Stellungnahmen dazu, ob eine Übersicht über die MD&A auf Führungsebene erforderlich ist, ob eine prinzipienbasierte Offenlegung wichtiger Branchenkennzahlen aufgenommen werden sollte und ob der derzeitige „zweistufige” Test zur Feststellung, ob eine zukunftsgerichtete Offenlegung in der MD&A erforderlich ist, überarbeitet werden sollte. Die SEC bittet auch um Stellungnahmen zu den wesentlichen Bestandteilen der MD&A-Offenlegung, darunter Geschäftsergebnisse, Liquidität und Kapitalressourcen (einschließlich kurzfristiger Kredite), außerbilanzielle Vereinbarungen, vertragliche Verpflichtungen und kritische Rechnungslegungsschätzungen.
Risiko und Risikomanagement
Der Konzeptentwurf befasst sich mit der Verbesserung der Offenlegung von Risiken und des Risikomanagements in periodischen Berichten gemäß den Punkten 503(c) und 305 der Verordnung S-K. Die SEC bittet um Stellungnahmen zu mehreren neuen Ansätzen für die Offenlegung von Risikofaktoren, darunter die Darstellung von Risiken nach ihrer Größenordnung und die Identifizierung der zehn wichtigsten Risiken für einen Registranten. Die SEC bittet außerdem um Stellungnahmen dazu, ob von der Aufnahme „generischer” Risikofaktoren abgeraten werden sollte. Darüber hinaus untersucht das Konzeptpapier die Möglichkeit, Angaben zur Risikominderung in die Erörterung der Risikofaktoren eines Registranten aufzunehmen.
Der Konzeptentwurf untersucht außerdem die quantitativen und qualitativen Angaben zum Marktrisiko gemäß Punkt 305 der Regulation S-K, einschließlich einer Erörterung der Ziele der Offenlegung, der Alternativen zur Offenlegung sowie der Koordinierung und Vergleichbarkeit der Offenlegung. Insbesondere bittet die SEC um Stellungnahmen dazu, ob die gemäß Punkt 305 erforderlichen Angaben angesichts der Änderungen der US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze und der Regulation S-X, die zur Aufnahme ähnlicher Informationen in die Darstellung von Jahresabschlüssen geführt haben, weiterhin sinnvoll sind.
Schließlich hat die SEC um Stellungnahmen dazu gebeten, ob die Zusammenfassung aller risikobezogenen Angaben die Gesamtqualität der Offenlegung verbessern würde und ob die Verordnung S-K dahingehend überarbeitet werden sollte, dass von den registrierten Unternehmen neue narrative Angaben zu ihren Risikomanagementprozessen verlangt werden.
Wertpapiere des Registranten
Das Konzeptpapier befasst sich mit dem aktuellen Offenlegungsrahmen für Wertpapiere von registrierten Unternehmen, wobei der Schwerpunkt auf den Offenlegungspflichten gemäß den Punkten 201(b)(1), 202, 701 und 703 der Regulation S-K liegt, die sich auf die Anzahl der Anteilseigner, die Beschreibung des Aktienkapitals, den jüngsten Verkauf nicht registrierter Wertpapiere, die Verwendung der Erlöse aus registrierten Wertpapieren und den Rückkauf von Aktien durch registrierte Unternehmen beziehen. Generell möchte die SEC herausfinden, ob diese Offenlegungen für Anleger weiterhin wichtig sind oder ob sie angesichts sich überschneidender Offenlegungspflichten und anderer Informationsquellen überflüssig geworden sind.
Ausstellungsstücke
Die Konzeptveröffentlichung behandelt die aktuellen Anforderungen für die Einreichung von Anlagen zu periodischen und anderen Berichten, wobei der Schwerpunkt auf der Einreichung wesentlicher Verträge und Tochtergesellschaftsinformationen gemäß Punkt 601 der Verordnung S-K sowie der Einreichung von Zeitplänen, Anhängen, Änderungen und anderen Modifikationen solcher Anlagen liegt.
Branchenleitfäden
Die Konzeptveröffentlichung befasst sich mit der aktuellen Rolle der Branchenleitfäden der SEC und wirft die Frage auf, ob die Branchenleitfäden weiterhin nützliche Orientierungshilfen für registrierte Unternehmen darstellen und zur Offenlegung wichtiger Informationen für Anleger beitragen. Insbesondere wird in der Konzeptveröffentlichung die Frage gestellt, ob die Branchenleitfäden aktualisiert oder in die Verordnung S-K aufgenommen werden sollten.
Nicht behandelte Themen
Die Konzeptveröffentlichung befasst sich nicht mit bestimmten Offenlegungspflichten gemäß Regulation S-K, wie beispielsweise der Vergütung von Führungskräften und der Unternehmensführung, oder den erforderlichen Offenlegungen für ausländische private Emittenten, Unternehmensentwicklungsgesellschaften oder bestimmte andere Kategorien von Registranten. Obwohl die Konzeptveröffentlichung zu diesen Anforderungen keine Angaben enthält, sind dennoch Kommentare zu allen Offenlegungsthemen willkommen, die in ihrem Text nicht ausdrücklich behandelt werden.
Nächste Schritte: Steht eine Reform bevor?
Obwohl in der Konzeptveröffentlichung ein breites Spektrum möglicher Änderungen an der Regulation S-K erörtert wird, ist es unwahrscheinlich, dass solche Änderungen unmittelbar bevorstehen. Zunächst wird die SEC die zu der Konzeptveröffentlichung eingegangenen Stellungnahmen prüfen, die innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Veröffentlichung im Federal Register vorliegen müssen. Nach Prüfung der eingereichten Stellungnahmen kann die SEC nach eigenem Ermessen einen oder mehrere Regelungsvorschläge veröffentlichen, die vor der Veröffentlichung endgültiger Regeln zur Überprüfung und Stellungnahme durch die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die Veröffentlichung des Konzepts ist zwar ein wichtiger Schritt zur Reform und Modernisierung der Regulation S-K, doch bleibt abzuwarten, ob und wie die Beiträge von Registranten, Investoren und anderen Interessengruppen zur Reform des bestehenden Offenlegungsrahmens genutzt werden.
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