SolarWorld reicht neue Antidumping- und Antisubventionsklagen gegen chinesische und taiwanesische Solarzellen ein
Am 31. Dezember 2013 beantragte SolarWorld Industries America Inc. beim Handelsministerium und der International Trade Commission die Einleitung einer Antidumpinguntersuchung gegen die Volksrepublik China und Taiwan sowie einer Ausgleichszolluntersuchung gegen die Volksrepublik China in Bezug auf kristalline Silizium-Photovoltaikprodukte („Solarzellen“). In dem Antrag wird unter anderem behauptet, dass chinesische und taiwanesische Solarhersteller sich abgesprochen haben, um die 2012 verhängten Antidumping- und Ausgleichszölle auf Solarzellen aus China zu umgehen.
Der Zweck dieser Petition besteht laut den Petenten darin, eine „Lücke” in einer früheren Antidumping-Verordnung gegen chinesische Module zu schließen. Die vorherige Verordnung galt nur für Module, die chinesische Solarzellen enthielten. Die aktuelle Petition zielt darauf ab, dass sie auch für Module gilt, die aus bestimmten in China oder Taiwan hergestellten Komponenten bestehen.
Der Umfang der Petition ist wie folgt:
Die von dieser Untersuchung betroffenen Waren sind kristalline Silizium-Photovoltaikzellen sowie Module, Laminate und/oder Paneele, die aus kristallinen Silizium-Photovoltaikzellen bestehen, unabhängig davon, ob sie teilweise oder vollständig in andere Produkte, einschließlich gebäudeintegrierter Materialien, eingebaut sind. Für die Zwecke dieser Untersuchung umfasst die betroffene Ware auch Module, Laminate und/oder Paneele, die aus kristallinen Silizium-Photovoltaikzellen bestehen und in einem anderen Zollgebiet als dem betroffenen Land unter Verwendung von Ingots, Wafern oder teilweise hergestellten Zellen aus dem betroffenen Land vollständig oder teilweise hergestellt wurden.
Die betreffende Ware umfasst kristalline Silizium-Photovoltaikzellen mit einer Dicke von mindestens 20 Mikrometern, die einen p/n-Übergang aufweisen, der auf beliebige Weise gebildet wurde, unabhängig davon, ob die Zelle weiteren Verarbeitungsschritten unterzogen wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reinigung, Ätzen, Beschichten und/oder Hinzufügen von Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Metallisierung und Leiterbahnen), um den von der Zelle erzeugten Strom zu sammeln und weiterzuleiten.
Ausgenommen vom Untersuchungsgegenstand sind Dünnschicht-Photovoltaikprodukte aus amorphem Silizium (a Si), Cadmiumtellurid (CdTe) oder Kupfer-Indium-Gallium-Selenid (CIGS). Ebenfalls vom Untersuchungsgegenstand ausgenommen sind alle Produkte, die unter die bestehenden Antidumping- und Ausgleichszollverordnungen für kristalline Silizium-Photovoltaikzellen aus der Volksrepublik China fallen, unabhängig davon, ob sie zu Modulen zusammengesetzt sind oder nicht – Fallnummern A-570-979 und C-570-980.
Der Zeitpunkt und die Höhe etwaiger Zölle stehen noch nicht fest, jedoch könnten Importeure bereits ab März 2014 mit Zöllen auf Importe konfrontiert werden. Daher ist es für US-Importeure und Käufer von Solar-PV-Modulen ratsam, sich ein klares Bild von den möglichen Auswirkungen und der Anwendbarkeit dieser neuen Fälle zu machen und ihre Verträge so zu gestalten, dass etwaige Risiken minimiert werden.