Deutsches Bundesgericht entscheidet, dass KI-generierte Erfindungen Patentschutz erhalten können
Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (11. Juni 2024, Nr. X ZB 5/22) hat festgestellt, dass KI-generierte Erfindungen in Deutschland patentiert werden können, wobei eine natürliche Person als Erfinder angegeben wird, sofern die Voraussetzungen für den Patentschutz nach deutschem Recht erfüllt sind. Diese Entscheidung ist Teil der sich wandelnden Landschaft des Patentrechts als Reaktion auf die Fortschritte in der Technologie der künstlichen Intelligenz und weicht von restriktiveren Rechtsordnungen ab.
Das Gericht erkannte an, dass „nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft kein System existiert, das ohne menschliche Vorbereitung oder Einflussnahme nach technischen Lehren sucht“. In Bezug darauf, wer als menschlicher Erfinder benannt wird, stellte das Gericht fest:
„Die Frage, welche Art oder Intensität ein menschlicher Beitrag haben muss, um eine solche Zuschreibung zu rechtfertigen, ist nicht von entscheidender Bedeutung. Insbesondere muss nicht abschließend geklärt werden, ob die Stellung als Hersteller, Eigentümer oder Besitzer eines solchen Systems ausreicht oder ob Handlungen mit einem engeren Bezug zu der gefundenen technischen Lehre erforderlich sind, wie beispielsweise besondere Maßnahmen der Programmierung oder Datenaufbereitung, die Einleitung des Suchvorgangs, der die beanspruchte Lehre zutage gefördert hat, die Prüfung und Auswahl aus mehreren vom System vorgeschlagenen Ergebnissen oder andere Tätigkeiten … Unabhängig davon, wie diese Fragen zu beurteilen sind, bleibt es möglich, solche menschlichen Beiträge auch bei der Verwendung von Systemen mit künstlicher Intelligenz zu identifizieren und daraus durch rechtliche Beurteilung den Status eines Erfinders abzuleiten.“
Diese Entscheidung, dass der Einsatz von KI bei der Erfindung die Patentierbarkeit der daraus resultierenden Schöpfung in Deutschland nicht ausschließt, unterstreicht die Bedeutung einer Aktualisierung des Patentrechts, um den technologischen Wandel widerzuspiegeln und den Schutz würdiger Erfindungen zu ermöglichen. Sie könnte auch Strategien zum Schutz von Erfindungen bieten, die durch KI in einem wichtigen Markt in Europa entstanden sind.
Die deutsche Entscheidung steht im Gegensatz zu ähnlichen Fällen, die von Professor Abbott und seinem Team in Ländern wie den Vereinigten Staaten vorgebracht wurden, wo eine natürliche Person – ein Mensch – einen wesentlichen Beitrag zu einer Erfindung leisten muss, damit diese patentierbar ist. Anfang dieses Jahres entschied der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs, dass eine Erfindung, die von einer KI generiert wurde, von Natur aus nicht schutzfähig ist.
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