One Big Beautiful Bill Act erhöht dauerhaft den lebenslangen Ausschluss von der Erbschafts-, Schenkungs- und GST-Steuer

Am 4. Juli 2025 unterzeichnete Präsident Trump das Gesetz One Big Beautiful Bill Act (OBBBA). Mit dem OBBBA wurden viele wichtige Bestimmungen des Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) von 2017 verlängert und dauerhaft eingeführt, darunter der lebenslange Ausschluss von der Erbschafts-, Schenkungs- und GST-Steuer.
Der lebenslange Ausschluss von der Erbschafts-, Schenkungs- und GST-Steuer:
Wenn jemand stirbt, erhebt die Bundesregierung eine 40-prozentige Erbschaftssteuer auf das Vermögen eines Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, wenn oder soweit der Nachlass des Erblassers den verbleibenden Freibetrag für die Erbschafts-, Schenkungs- und Schenkungssteuer auf Lebenszeit (den Freibetrag) übersteigt. Der Ausschlussbetrag eines Steuerpflichtigen wird um den Betrag reduziert, der zur Verrechnung von steuerpflichtigen Schenkungen verwendet wird, die der Steuerpflichtige zu Lebzeiten gemacht hat.
Im Jahr 2017 verdoppelte der TCJA den Ausschlussbetrag von 5 Millionen USD pro Einzelperson auf 10 Millionen USD pro Einzelperson (20 Millionen USD pro Ehepaar). Im Rahmen des TCJA wurde der Ausschlussbetrag an die Inflation angepasst und jährlich erhöht, bis er im Jahr 2025 13,99 Mio. USD pro Einzelperson (27,98 Mio. USD pro Ehepaar) erreichte. Die im TCJA vorgesehene Erhöhung des Freibetrags sollte jedoch Ende 2025 auslaufen. Mit der Inflationsanpassung hatten Experten erwartet, dass der Ausschlussbetrag nach dem Auslaufen der TCJA-Erhöhungen am 1. Januar 2026 auf etwa 7,2 Millionen US-Dollar pro Einzelperson sinken würde.
Die dauerhafte Erhöhung des Ausschlussbetrags durch das OBBBA:
Mit Wirkung für Nachlässe von Verstorbenen und Schenkungen, die nach dem 31. Dezember 2025 erfolgen, erhöht das OBBBA den Ausschlussbetrag auf 15 Millionen USD pro Einzelperson (30 Millionen USD pro Ehepaar), vorbehaltlich einer jährlichen Inflationsanpassung. Im Gegensatz zum TCJA ist der erhöhte Ausschlussbetrag nach dem OBBBA dauerhaft und läuft nicht aus. Natürlich kann der Ausschlussbetrag jederzeit vom Kongress geändert und durch nachfolgende Steuergesetze reduziert werden.
Das OBBBA hat den jährlichen Schenkungssteuerfreibetrag nicht geändert:
Das OBBBA änderte nicht den jährlichen Schenkungssteuerfreibetrag, der derzeit 19.000 US-Dollar pro Einzelperson und Beschenktem (oder 38.000 US-Dollar pro Ehepaar und Beschenktem) beträgt und jährlich an die Inflation angepasst wird. Der jährliche Schenkungssteuerfreibetrag wird voraussichtlich im Jahr 2026 steigen, da er jährlich an die Inflation angepasst wird.
Das OBBBA hat die Regeln für Grantor Trusts, Ratenverkäufe oder GRATs nicht geändert:
Das OBBBA hat die bestehenden Regeln für Grantor Trusts, Ratenverkäufe oder GRATs nicht geändert. Diese lebenslangen Schenkungstechniken stehen Steuerpflichtigen, die ihre lebenslange Schenkungssteuerbefreiung nutzen möchten, um ihre Gesamtbelastung durch Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu verringern, weiterhin zur Verfügung.
Überlegungen zur Nachlassplanung für Steuerzahler:
Vor der Verabschiedung des OBBBA beeilten sich Steuerpflichtige mit einem Nachlass, der den Ausschlussbetrag übersteigt, ihren verbleibenden Ausschlussbetrag zu "nutzen", bevor er Ende 2025 "verloren" ging. Das OBBBA verschafft den Steuerpflichtigen zwar zusätzliche Zeit, um ihren Ausschlussbetrag zu nutzen, sollte aber Steuerpflichtige, die Schenkungen zu Lebzeiten in Erwägung ziehen, nicht davon abhalten, dies zu tun. Es gibt immer noch erhebliche Vorteile, den verbleibenden Ausschlussbetrag jetzt zu nutzen, einschließlich der Sicherung von Vermögenswerten mit geringem Wert, der Nutzung von Schenkungsrabatten in wirtschaftlich unsicheren Zeiten und der Maximierung des Nutzens zukünftiger Gewinne aus wachstumsstarken Vermögenswerten. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Nachlassplaner und Steuerberater über die besten Strategien zur Maximierung der Vorteile Ihres verbleibenden Ausschlussbetrags beraten.
Für weitere Informationen über die OBBBA, klicken Sie bitte hier klicken.
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