Katharine O. Beattie
Partner
Katharine O. Beattie vertritt Mandanten in Rechtsstreitigkeiten und berät sie in arbeitsrechtlichen Fragen auf Bundes- und Landesebene, darunter Diskriminierung und Belästigung, Beurlaubungen, Lohn- und Arbeitszeitstreitigkeiten auf individueller und kollektiver Basis, Einstufung von Arbeitnehmern, unrechtmäßige Kündigungen, Schutz von Geschäftsgeheimnissen und die Durchsetzung von Wettbewerbsverbots- und Geheimhaltungsvereinbarungen. Sie ist Partnerin in der Praxisgruppe Arbeitsrecht der Kanzlei.
Kate befasst sich mit Arbeitsrechtsstreitigkeiten vor Bundes- und Landesgerichten, Schiedsgerichten und Verwaltungsbehörden, darunter staatliche Behörden für faire Beschäftigung und Menschenrechte. Außerdem hat sie Mandanten in Fällen vertreten, die das Gesetz gegen betrügerische Forderungen (False Claims Act), Insiderhandel und Gesellschafterstreitigkeiten betrafen.
Kate berät Mandanten zu einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragen, darunter Beurlaubungen, Einstufung von unabhängigen Auftragnehmern und Arbeitnehmern, Einhaltung von Lohn- und Arbeitszeitgesetzen, angemessene Vorkehrungen für behinderte Arbeitnehmer, Disziplinarmaßnahmen und Kündigungen sowie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen. Sie führt interne Untersuchungen zu Beschwerden wegen Belästigung und Diskriminierung, Fragen der Einhaltung von Lohn- und Arbeitszeitvorschriften, Whistleblower-Beschwerden und Vorwürfen wegen Verstößen gegen Ethik- und Verhaltenskodizes durch. Darüber hinaus bietet sie Schulungen zu Antidiskriminierungs- und Anti-Belästigungsrichtlinien und -verfahren sowie zu effektiven Managementpraktiken an.
Kate berät häufig zu Beschäftigungs- und Arbeitsfragen im Zusammenhang mit Unternehmensfusionen und -übernahmen und verhandelt und entwirft regelmäßig Arbeitsverträge für Führungskräfte, Aufhebungsverträge und damit verbundene Vereinbarungen im Auftrag von börsennotierten und privaten Unternehmen.
In ihrer arbeitsrechtlichen Praxis berät sie Mandanten zu einer Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen und vertritt Mandanten vor dem National Labor Relations Board (Nationale Arbeitsbeziehungsbehörde) in Bezug auf Vorwürfe unlauterer Arbeitspraktiken und Gewerkschaftswahlen.
Kate war Vizepräsidentin für Arbeitsrecht und Prozessführung bei NTT DATA, Inc., wo sie für Rechtsangelegenheiten in Nordamerika und Indien zuständig war. In dieser Funktion leitete Kate Handels- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten, beriet Führungskräfte aus den Bereichen Personalwesen und Wirtschaft in allen Fragen des Arbeitsrechts, kümmerte sich um interne Untersuchungen, Schulungen und Compliance und unterstützte alle Phasen von Unternehmensfusionen und -übernahmen.
Während ihres Jurastudiums war Kate als Sonderstaatsanwältin in der Generalstaatsanwaltschaft von Massachusetts tätig, wo sie staatliche Behörden vor staatlichen Gerichten vertrat. Zu ihren Erfahrungen zählen außerdem vier Jahre als legislative Assistentin im Repräsentantenhaus von Massachusetts.
Auszeichnungen und Anerkennungen
- Vorsitzender, Read to a Child, Regionalvorstand Boston
- Von ihren Kollegen für die Aufnahme in„The Best Lawyers in America©“im Bereich Prozessführung – Arbeits- und Beschäftigungsrecht (2022–2024) ausgewählt.
- Massachusetts Super Lawyers, Arbeitsrecht: Verteidigung (2018–2021)
- Massachusetts Lawyers Weekly Top-Frauen der Rechtsbranche (2019)
- Vorstandsmitglied, Read to a Child, Regionalvorstand Boston
- Absolventin des Frauenführungsprogramms der Handelskammer Boston (2010–2011)
Zugehörigkeiten
- Mitglied des Lenkungsausschusses für Arbeit und Beschäftigung der Anwaltskammer von Boston
Präsentationen und Veröffentlichungen
- Diskussionsteilnehmer, "Law School for the CFO", CFO Leadership Council Spring 2025 Conference (2. Juni 2025)
- Referent, „Whistleblower-Schutz: Navigieren durch Arbeits- und Arbeitnehmerrechte im Gesundheitswesen“, Foley & Lardner Webinar (8. Januar 2025)
- Mitautor, „Massachusetts: Mit Vorsicht vorgehen – Neue Impfkriterien für Krankenhäuser und andere zugelassene Gesundheitseinrichtungen“,Health Care Law Today(7. November 2023)
- Referentin, „Was Sie über den neuen bezahlten Familienkrankheitsurlaub in Massachusetts wissen müssen“, Boston Women in Finance (12. Juni 2019)
- Referent, „Aktuelles zu Löhnen und Rechtsstreitigkeiten“, MSADA CEO- und CEFO-Forum (13. Dezember 2018)
- Referent, „ASA Law Conference“, ASA-Konferenz zum Personalrecht (10. Mai 2018)
- Referent, „New England Construction Risk Conference“, Willis Towers Watson
- Mitautor, „Planen Sie jetzt Entlassungen aufgrund der Rezession, um Verzögerungen und Haftungsrisiken zu vermeiden“,Law 360 (25. August 2022)
- Zitat: „Wie man Telearbeit während einer Pandemie erfolgreich umsetzt“, Emaxx Group, (24. März 2020)
- Zitat: „Mass. Noncompete Law Overhaul Not As Strict As It Seems” (Überarbeitung des Wettbewerbsverbotsgesetzes in Massachusetts nicht so streng wie es scheint),Law 360 (17. August 2018)
- Mitautor, „Supreme Court Rules on Class Action Waivers in Arbitration Agreements” (Oberster Gerichtshof entscheidet über Verzicht auf Sammelklagen in Schiedsvereinbarungen),Massachusetts Auto Dealer Magazine (1. Juni 2018)
- Zitiert aus: „Workplace Marijuana Rules Confronted in Discrimination Cases” (Regeln zum Marihuanakonsum am Arbeitsplatz in Diskriminierungsfällen),National Law Journal (25. Juli 2017)
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