Wahlkampffinanzierung für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Spender
Unsere Anwälte für Wahlkampffinanzierung beraten Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, Wirtschaftsverbände, Themenorganisationen und Spender in Fragen der Wahlkampffinanzierung auf Bundes- und Landesebene und der Einhaltung politischer Vorschriften. Wir beraten Sie unter anderem bei der Gründung und Strukturierung geeigneter Körperschaften für Ihr politisches Engagement, vertreten Sie vor staatlichen und bundesstaatlichen Aufsichtsbehörden und unterstützen Sie bei Compliance-Fragen, die sich im Zuge Ihrer politischen Aktivitäten ergeben.
Wir können Sie u. a. zu Fragen der Einhaltung von Vorschriften beraten:
- Zulässige politische Aktivitäten im Zusammenhang mit Kandidaten, politischen Parteien, Themenkampagnen und Referendumskomitees
- Politische Aktivitäten und Geldbeschaffung durch Ihr Unternehmen und/oder seine Mitarbeiter und Führungskräfte
- Gründung, Verwaltung und Tätigkeit von politischen Aktionskomitees
- Beiträge und Offenlegung von Informationen
- Zulässige politische Aktivitäten für gemeinnützige Einrichtungen nach dem Internal Revenue Code und anderen geltenden Bundes- und Landesgesetzen
- "Pay-to-Play"-Beschränkungen für Unternehmen mit Regierungsverträgen
Unsere computergestützte Datenbank mit den Gesetzen und Vorschriften zur Wahlkampffinanzierung in allen 50 Bundesstaaten ermöglicht es uns, Ihre Fragen zu Beitragsbeschränkungen, Verboten und Offenlegungspflichten im ganzen Land und nach Bundesrecht schnell zu beantworten.