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John F. Birmingham, Jr.

Partner

John F. Birmingham, Jr.

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John Birmingham Jr. ist Prozess-, Schieds- und Berufungsanwalt sowie vertrauenswürdiger Berater in hochrangigen und alltäglichen Arbeits- und Beschäftigungsfragen und entwickelt Strategien zur Problemvermeidung und -lösung für gewerkschaftlich organisierte und nicht gewerkschaftlich organisierte Unternehmen. Er vertritt Mandanten in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere in den Bereichen Geschäftsgeheimnisse und Wettbewerbsverbot, in denen er über große Erfahrung verfügt, führt sensible Untersuchungen durch und berät Mandanten dabei und berät Vorstände und Führungskräfte in Fragen des Krisenmanagements und der Katastrophenvorsorge.

Als ehemaliger Vorsitzender der nationalen Arbeits- und Beschäftigungspraxis von Foley & Lardner LLP und ehemaliges Mitglied des Managementkomitees der Kanzlei konzentriert sich John auf Wettbewerbsverbote, Fragen des Geschäftsgeheimnisses und unerlaubte Handlungen im Geschäftsverkehr, Sammelklagen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Berufungsrecht, Ermittlungen und Arbeitsrecht. Er ist Mitglied der Praxisgruppen Datenschutz, Sicherheit und Informationsmanagement sowie Einwanderung, Staatsangehörigkeit und Konsularrecht, des Teams für die Automobilindustrie und des Teams für den Fertigungssektor.

John hat Mandanten erfolgreich in mehreren Sammelklagen, Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren vertreten. Er hat zahlreiche Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof von Michigan, dem Berufungsgericht von Michigan, dem Obersten Gerichtshof von New Jersey, dem Berufungsgericht von Ohio und dem Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den 6. Gerichtsbezirk geführt und einen Antrag auf Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten verfasst. Außerdem hat er Mandanten in Verfahren wegen unlauterer Arbeitspraktiken vor dem National Labor Relations Board und dem US-Berufungsgericht vertreten. John vertritt Mandanten in Gerichtsverfahren, vor Verwaltungsgerichten, in Schiedsverfahren oder anderen Formen der alternativen Streitbeilegung in einer Vielzahl von Fällen (EEO, ADA, ERISA, FMLA, Vertrags- und Deliktsrecht nach Gewohnheitsrecht und mehrere andere Bereiche).

John hat mehrere Gewerkschaftsverträge ausgehandelt und mehr als 50 Gewerkschaftsbeschwerden erfolgreich geschlichtet, darunter kollektive Angelegenheiten in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Urlaub, Feiertage, Ruhestand und andere Themen mit hoher Öffentlichkeitswirkung.

John verfügt außerdem über Fachkenntnisse in der Beratung zu fairem Wohnen und vertritt Mandanten in behördlichen und gerichtlichen Verfahren. Er war als neutraler Fallprüfer, Schiedsrichter und Mediator tätig.

John ist außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der Michigan State University. Seine akademischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Geschäftsgeheimnisse, Wettbewerbsverbote und unlauterer Wettbewerb.

Repräsentative Erfahrung

Fälle im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen, Wettbewerbsverboten und restriktiven Vereinbarungen

  • Erster Vorsitzender bei der Vertretung zahlreicher verschiedener Hypothekenmakler und Dutzender Mitarbeiter in mehreren miteinander verbundenen Fällen, in denen das Gericht entschied, dass die Wettbewerbsverbotsvereinbarung nicht durchsetzbar war.
  • Als leitender Anwalt in einem Rechtsstreit wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Vertragsbruch, Verletzung von Treuhandpflichten und unerlaubter Handlung im Zusammenhang mit dem Geschäftsprozess-Tool eines internationalen Mischkonzerns tätig, wobei eine Stellungnahme zur Abweisung der meisten Ansprüche erwirkt und eine freiwillige Klageabweisung erreicht wurde.
  • Führte einen Fall wegen Abwerbung von Mitarbeitern eines Tier-1-Automobilzulieferers durch einen Wettbewerber und erzielte nach einer Aufhebung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof von Michigan eine sehr vorteilhafte Einigung.
  • Vertretung eines Fortune-50-Unternehmens für Apothekenleistungsmanagement in einem umfangreichen Rechtsstreit wegen unerlaubter Einmischung, Unternehmensübernahme, Geschäftsgeheimnissen und Wettbewerbsverbot, der 2012 nach langwierigen Gerichtsverfahren zu einem günstigen Ergebnis geführt wurde.
  • Erfolgreiche Abwehr einer einstweiligen Verfügung im Rahmen der Vertretung eines Propangasmotorenherstellers in einem Fall von Geschäftsgeheimnissen und Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit Motorsteuergeräten.
  • Einstweilige Verfügung für Automobilhersteller in einer Angelegenheit betreffend Wettbewerbsverbot/Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit Abwerbung erwirkt.
  • Vertretung eines IT-Unternehmens in einer Angelegenheit bezüglich Wettbewerbsverbot/Geschäftsgeheimnissen, Erwirkung einer gerichtlichen Verfügung, die bestimmte Wettbewerbshandlungen für ein Jahr untersagt.
  • Vertretung eines medizinischen Dienstleisters in der Verteidigung einer Angelegenheit bezüglich Unternehmensübergriffen durch Mitarbeiter, an der mehr als 25 medizinische Fachkräfte beteiligt waren, und Aushandlung eines günstigen Ergebnisses.
  • Entwicklung von Verfahren und Audits zum Schutz von Wettbewerbsverboten und Geschäftsgeheimnissen für mehrere Fortune-500-Unternehmen.
  • Erlangung einer einstweiligen Verfügung für einen Automobilzulieferer, die nach der Anhörung die Arbeit für einen Wettbewerber untersagt. Vertretung eines HLK-Unternehmens in einer Wettbewerbsverbotsangelegenheit, die zu einer einstweiligen Verfügung führte, die den Klägern die Arbeit in der Branche untersagt.
  • Vertretung eines Batterieherstellers in einem Fall von Wettbewerbsverbot, der eine Klage wegen Unternehmensübernahme beinhaltete, mit einer nach der Beweisaufnahme ausgehandelten günstigen Lösung.
  • Ausgewählt und tätig als Fallprüfer und Mediator in mehreren Fällen von Geschäftsgeheimnissen/Wettbewerbsverboten.

Sammelklagen und andere Fälle

  • Hauptverteidiger eines Immobilienmaklers in einer Sammelklage, in der es darum geht, ob Immobilienmakler Angestellte oder unabhängige Auftragnehmer sind.
  • Vertretung eines Herstellers und Vertreibers von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in einer Sammelklage zur Berechnung von ERISA-Renten. Vertretung eines Tier-I-Automobilzulieferers in einer Sammelklage wegen Altersdiskriminierung und Beförderung, die zur Ablehnung der Sammelklage führte.
  • Vertretung eines Tier-I-Automobilzulieferers in einer Sammelklage wegen Altersdiskriminierung und Personalabbau. Vertretung eines großen Verpackungsunternehmens in einer Sammelklage wegen „außerplanmäßiger” Arbeitszeiten.
  • Vertretung eines Automobilzulieferers in einer Sammelklage im Zusammenhang mit einem ERISA-Pensionsanspruch.
  • Vertretung eines Automobilzulieferers in einem Fall von Belästigung mit 11 Klägern.
  • Vertretung eines Automobilzulieferers in einer WARN-Sammelklage.
  • Vertretung eines Bauunternehmens in einem Verfahren nach dem FLSA (Fair Labor Standards Act) wegen Löhnen und Arbeitszeiten, das zur Ablehnung der Zertifizierung als Sammelklage und zur Abweisung der Klage führte.
  • Vertretung eines Hausbauunternehmens in einer Gewerkschaftskampagne, bei der es um Sabotage durch Berufung ging, und Schaffung eines neuen Gesetzes in Bezug auf Verstöße gegen den Computer Fraud & Abuse Act. Verteidigung eines OEM in einer landesweiten Sammelklage wegen Verbraucherbetrugs im Zusammenhang mit der OnStar-Technologie.

Berufungsfälle

  • Kennedy gegen Weichert: Leitender Anwalt, der einen Immobilienmakler vor den Gerichten von New Jersey, einschließlich des Obersten Gerichtshofs von New Jersey, in einer Sammelklage vertritt, in der es darum geht, ob Immobilienmakler Angestellte oder unabhängige Auftragnehmer sind. Erzielte einen Sieg für Weichert und die Immobilienbranche in einer veröffentlichten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von New Jersey, in der festgestellt wurde, dass die Vereinbarung zwischen den Parteien maßgeblich war und dass die Immobilienmakler unabhängige Auftragnehmer waren, was zur Abweisung der Klage führte. https://www.njcourts.gov/system/files/court-opinions/2024/a_48_49_22.pdf
  • Pulte Homes, Inc. gegen Laborers’ Int’l Union, 648 F.3d 295 (6. Cir. 2011) (Feststellung eines Klagegrundes für E-Mail-Spam gemäß dem Computer Fraud and Abuse Act).
  • Walton gegen Ford Motor Company, 424 F. 3d 481 (6. Cir. 2006) (Bestätigung des Anrufverfahrens für FMLA).
  • Nexteer gegen Mando Corporation u. a., 314 Mich. App. 391 (2017) (erzielte die Aufhebung einer Anordnung zur Einleitung eines Schiedsverfahrens in einer Angelegenheit betreffend Geschäftsgeheimnisse, die nach mündlicher Verhandlung vom Obersten Gerichtshof von Michigan bestätigt wurde).
  • Santomauro gegen Pultegroup, Inc., 2016 Mich. App. Lexis 2323 (2016) (Berufungsgericht bestätigte den Schiedsspruch des Schiedsrichters, mit dem die Klage aufgrund von Beweisvernichtung abgewiesen wurde).

Auszeichnungen und Anerkennungen

  • Bewertet mit AV Preeminent®, der höchsten Leistungsbewertung im Martindale-Hubbell® Peer Review Ratings™-System
  • Die besten Anwälte in Amerika®
    • Arbeitsrecht – Management (seit 2011)
    • Arbeitsrecht – Management (seit 2011)
    • Rechtsstreitigkeiten – Arbeitsrecht (seit 2011)
  • Best Lawyers® „Anwalt des Jahres“ in Detroit
    • Rechtsstreitigkeiten – Arbeitsrecht (2023)
    • Arbeitsrecht – Management (2016)
  • Michigan Super Lawyers®(2006, 2010–2021)
  • „Leaders in the Law” (2014) des Michigan Lawyers Weekly
  • Ausgezeichnet als einer der besten Anwältevon DBusiness (2022 und 2025)

Zugehörigkeiten

  • Mitglied, Amerikanische Anwaltskammer
  • Mitglied der Anwaltskammer von Detroit
  • Mitglied der Anwaltskammer des Bezirks Oakland County
  • Mitglied der Anwaltskammer des Bundesstaates Michigan
  • Mitglied der Bundesrechtsanwaltskammer
  • Mitglied der Handelskammer Rochester
  • Mitglied. USDC-Beratungsausschuss für lokale Vorschriften
  • Schiedsrichter, Amerikanische Schiedsgerichtsvereinigung

Engagement für die Gemeinschaft

  • Beiratsmitglied, New Day Foundation

Präsentationen und Veröffentlichungen

  • Mitautor, „Die in der modernen Geschäftswelt eingesetzten Tools – wie Videokonferenzen – und die Social-Media-Kultur stellen echte Herausforderungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen dar“, Foley Insights: Labor & Employment Law Perspectives (16. Februar 2021)
  • Interview: „Einzelhandelsmitarbeiter ohne Masken verstoßen möglicherweise gegen das Gesetz“, WDET, NPR Detroit Station, MichMash Podcast ( 29. Mai 2020)
  • Ausgewählt, „John Birmingham – Arbeitsrecht mit großer Zuversicht managen“, Leading Lawyers Magazine, Michigan Edition (Juni 2017)
  • „Das schmutzige kleine Geheimnis über Geschäftsgeheimnisse“, Industry Week (4. März 2014)
  • „Hersteller der nächsten Generation müssen Geheimnisse schützen“, Law360 ( 24. September 2013)
  • „Soziale Medien und der Arbeitsplatz: Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen über Twitter preisgeben“, Supply Management ( März 2011)
  • „Wahrung des Anwaltsgeheimnisses im Arbeitsumfeld“, Michigan Bar Journal ( Januar 2009)

Vordenkerrolle

  • Häufiger Referent bei Seminaren für Kunden, Handelskammern, Industrieverbände und andere Organisationen
  • Häufiger Gast als „Experte” für Arbeits- und Beschäftigungsfragen beim National Public Radio (NPR)
  • Autor des Kapitels „Ein strategischer Ansatz zur Erzielung bester Ergebnisse bei der Beilegung von Arbeitskonflikten” in dem Buch „Beilegung von Arbeitskonflikten und Rechtsstreitigkeiten”
Eine Person interagiert mit digitalen Lebenslaufprofilen, die als Hologramme über einem Laptop angezeigt werden, was auf Konzepte der Online-Rekrutierung oder Kandidatenauswahl hindeutet.
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