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Nathaniel M. Lacktman

Partner

Nathaniel M. Lacktman

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Nathaniel (Nate) Lacktman ist Partner und Vorsitzender des nationalen Telemedizin- und Digital-Health-Teams der Kanzlei und derzeit Vorstandsvorsitzender der American Telemedicine Association (ATA). Er berät unternehmerisch denkende Gesundheitsdienstleister und Technologieunternehmen zu Geschäftsvereinbarungen, Compliance und Unternehmensangelegenheiten in den Bereichen Telemedizin, digitale Gesundheit, Fernüberwachung von Patienten, digitale Therapeutika und Click-and-Mortar-Dienstleistungen. In Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Gesundheitssystemen, Anbietern und Start-ups baut er Telemedizin-Vereinbarungen in den Vereinigten Staaten und weltweit auf. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf strategischer Beratung, kreativer Geschäftsmodellierung und neuen Ansätzen zur Verwirklichung der ehrgeizigen und innovativen Ziele seiner Kunden.

Mit mehr als zwanzig Jahren Erfahrung im Gesundheitsrecht wurde Nate von renommierten Branchenführern ausgezeichnet, darunter mit dem begehrten Band 1 Ranking in Chambers USA (2013 – 2025):

  • „Nate ist der Beste in seinem Fachgebiet.“ „Seine Fachkenntnisse zu rechtlichen und politischen Fragen im Bereich Telemedizin sind unübertroffen. Außerdem interessiert er sich dafür, wie sich diese Fragen und politischen Entscheidungen auf das Leben der Menschen auswirken.“ (2025)
  • „Seine Intelligenz, seine Analysefähigkeiten, sein Verständnis für die Branche eines Kunden und seine Fähigkeit, genau die Ergebnisse zu liefern, die der Kunde benötigt, sind bemerkenswert.“ (2023)
  • „Er ist zweifellos der führende Experte für Telemedizin und Direktvertriebsfragen im Land.“ „Er kann Probleme kreativ lösen und kümmert sich um seine Kunden als Menschen.“ (2022)
  • „Er verfügt über umfassende Kenntnisse in einem sehr komplexen Rechtsgebiet … und über einen ausgeprägten Geschäftssinn.“ (2021)
  • „Ein unermüdlicher Verfechter des Fortschritts in diesem Bereich.“ (2019)
  • „Zunächst einmal ist er brillant.“ „Er kennt sich mit dem Gesetz bestens aus und verfügt über hervorragende Kontakte.“ (2017)

Er hatte mehrere Führungspositionen in der digitalen Gesundheitsbranche inne, darunter einen Sitz im Start-up-Beirat von HealthTech X, im Policy Council der ATA und war ehemaliges Mitglied des ersten Beirats des American Board of Telehealth. Er hält regelmäßig Vorträge und schreibt über aktuelle Themen im Bereich Telemedizin und wird oft für seine Erkenntnisse über rechtliche und geschäftliche Entwicklungen in diesem Bereich zitiert. Er hat Telemedizin-Gesetze in mehreren Bundesstaaten verfasst, zu Vorschriften beraten und Stellungnahmen und politische Beiträge für Bundes- und Landesbehörden wie die Drug Enforcement Agency, den Congressional Research Service, staatliche Medicaid-Behörden und staatliche Ärztekammern verfasst. Er hat an der Ausarbeitung von Positionspapieren und Stellungnahmen zu Telemedizin mit Organisationen wie der ATA und der American Heart Association mitgewirkt. Er ist in Publikationen wie dem Wall Street Journal, NPR, CNBC, Fox News, Bloomberg, POLITICO, Associated Press, Reuters, Modern Healthcare, Forbes, Huffington Post, MobiHealthNews, Wired, Inside Counsel, Buzzfeed, mHealthIntelligence und Information Week erschienen .

Repräsentative Erfahrung

  • Asynch Direct to Consumer. Zusammenarbeitmit Unternehmern zur Gründung eines Unternehmens, das medizinische Dienstleistungen direkt für Verbraucher anbietet und dabei asynchrone (Store & Forward) Telemedizin einsetzt. Die Arbeit umfasste ein breites Spektrum von Themen, darunter Beratung zu Unternehmenspraktiken in der Medizin und zur Entwicklung einer nationalen medizinischen Gruppenstruktur, Lizenzierung, FDA- und Apothekenrecht, Datenschutz und Sicherheit, strategische Modelle für die Gesundheitsversorgung und Einnahmequellen, telemedizinische Modalitäten und Praxisstandards in den einzelnen Bundesstaaten, Vertragsabschlüsse mit Apotheken und E-Commerce.
  • M&A im Bereich Telemedizin. Vertretungeines Unternehmens für Telestroke und Teleneurologie im Zusammenhang mit dessen Übernahme durch einen großen Anbieter von Akutversorgung im Bereich Telemedizin. Die für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung ermöglichte es den Unternehmen, zu florieren und ihre geografische Präsenz im Bereich Telestroke-Dienstleistungen für Patienten auszuweiten.
  • Online-Zweitmeinungen.Beratung zu Gesundheitsvorschriften, Transaktionsberatung und Verträge für ein führendes akademisches medizinisches Zentrum im Zusammenhang mit der Einrichtung und Umsetzung eines landesweiten Online-Programms für medizinische Zweitmeinungen durch das AMC. Das Programm ermöglicht es Patienten aus dem ganzen Land, direkt Zweitmeinungen von Fachärzten des AMC einzuholen.
  • Direkt an Verbraucher gerichtete telemedizinische Gesundheitsdienstleistungen. Beratungeines direkt an Verbraucher gerichteten Anbieters telemedizinischer Gesundheitsdienstleistungen bei der Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit in mehreren Bundesstaaten der USA, wodurch das Unternehmen in die Lage versetzt wurde, Patienten mithilfe von Telemedizin aus der Ferne psychologische Dienstleistungen anzubieten. Die Arbeit umfasste das gesamte Spektrum regulatorischer und transaktionsbezogener Fragen, darunter die Gründung und Leitung von Unternehmen, bundesstaatenübergreifende geschäftliche und berufliche Zulassungsvoraussetzungen, Datenschutz und Sicherheit, telemedizinische Verschreibungen, Zugehörigkeit zu Berufsverbänden und die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit durch Unternehmen. Entwurf von Nutzungsbedingungen für virtuelle Gesundheitsdienste, Nutzungsbedingungen für Anbieter, Datenschutzerklärungen, Einverständniserklärungen, Patientenautorisierungsformularen, Dokumenten zur Patientenauthentifizierung und -verifizierung, elektronischen Signaturen, Zahlungsbestätigungen, Arbeitsverträgen, Verträgen für unabhängige Auftragnehmer und einer Vielzahl von Betriebsdokumenten im Zusammenhang mit Telemedizin.
  • Gesetzesentwurf. Unterstützungeines Berufsverbands bei der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs auf Landesebene, der die telemedizinische Verschreibung von kontrollierten Substanzen ermöglicht.
  • Fernüberwachung von Patienten (Remote Patient Monitoring, RPM). Beratungeines Start-up-Unternehmens zu den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen für die Erbringung und Abrechnung von RPM-Dienstleistungen im Rahmen von Medicare und privaten Krankenversicherungen.
  • Telemedizin-Marktplatz. Unterstützungeines Start-up-Unternehmens bei der Einrichtung eines Online-Marktplatzes für Telemedizin-Dienstleistungen. Der Marktplatz ermöglicht es unabhängigen, externen Gesundheitsdienstleistern, „Pop-up“-Shops einzurichten und Telemedizin-Dienstleistungen direkt an Patienten zu erbringen. Die Arbeit umfasste Beratung zu Fragen der Unternehmenspraxis in der Medizin, Gebührenteilung und Anti-Kickback-Bestimmungen, E-Commerce, Datenschutz und Cybersicherheit sowie zur Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer hohen Benutzerfreundlichkeit (UX).
  • Asynchrone Telemedizin für Augenheilkunde direkt für Verbraucher. Vertretungeines aufstrebenden Unternehmens bei der Einrichtung eines direkt für Verbraucher bestimmten Augenpflege-Dienstes unter Verwendung asynchroner Telemedizin-Technologien. Die Arbeit umfasste Rechtsberatung zu Anbieter-Patienten-Beziehungen, Überwachung von Augenoptikern, gültigen Rezepten für Kontaktlinsen, Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Überlegungen zum E-Commerce im Umgang mit Patienten.
  • Kapitalbeschaffung für Telepsychiatrie-Unternehmen. Vertretungeines aufstrebenden Telepsychiatrie-Unternehmens im Zusammenhang mit seiner ersten Finanzierungsrunde durch eine Risikokapitalgesellschaft. Das Unternehmen nutzt ein Business-to-Business-Modell und bietet hochwertige Telepsychiatrie-Dienstleistungen für Krankenhäuser, Kliniken und psychiatrische Kliniken in mehreren Bundesstaaten an. Die gemeinsame Investition ermöglichte es dem Unternehmen, sein Wachstum auf nationaler Ebene zu beschleunigen.
  • Direkt an den Verbraucher gerichtete Hormonersatztherapie. Unterstützungeines aufstrebenden Start-up-Unternehmens bei der Entwicklung eines direkt an den Verbraucher gerichteten Testosteronersatztherapie-Dienstes für Männer mit Hypogonadismus unter Verwendung telemedizinischer Technologien. Die Arbeit umfasste Rechtsberatung zu Arzt-Patienten-Beziehungen, zur telemedizinischen Verschreibung von kontrollierten Substanzen gemäß staatlichem Recht und dem Bundesgesetz Ryan Haight Act, zu vertraglichen Vereinbarungen mit Labors und Compounding-Apotheken sowie zu E-Commerce-Aspekten im Umgang mit Patienten. Entwurf einer Reihe von Verträgen und Dokumenten, die für die erfolgreiche Einführung des Telemedizin-Dienstes durch die Klinik erforderlich waren.
  • Telemedizin und Langzeitpflege. Vertretungeines Telemedizinunternehmens, das sich auf die Bereitstellung von Telemedizin-Dienstleistungen für Bewohner von Pflegeeinrichtungen und anderen Seniorenwohnheimen spezialisiert hat. Beratung zu regulatorischer Compliance, Abrechnung und Erstattung sowie Entwurf der Dienstleistungsverträge des Unternehmens, um ein skalierbares Wachstum seiner Präsenz zu ermöglichen.
  • Telemedizin und Einhaltung der Medicare-Vorschriften. UmfangreicheErfahrung in der Beratung von Kunden zu Fragen der Bezahlung und Erstattung von Telemedizinleistungen im Rahmen des Medicare-Programms, darunter Abrechnungsanforderungen und -deckung, Modifikatoren, Zahlungsbedingungen, Teilnahmebedingungen, Teleradiologie-Überprüfungen und Zweitgutachten, Abrechnung nicht abgedeckter Leistungen gegenüber Patienten, Neuzuweisung, Zulassung und Auslagerung von Anbietern sowie weitere Themen.
  • Telemedizin und Frauengesundheit. Vertretungeiner Forschungsorganisation im Zusammenhang mit der Entwicklung und Einführung eines einzigartigen Dienstes für den Zugang zu Frauengesundheit. Die teilnehmenden Kliniken boten telemedizinische Konsultationen für Patientinnen an, die medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche ohne persönlichen Kontakt wünschten. Bei Eignung erhielt die Patientin die Medikamente (Mifiprex) per Postzustellung. Im Zusammenhang mit diesem Projekt erhielt Foley von der FDA eine Ausnahmegenehmigung, die es ermöglichte, das Medikament per Post statt wie vorgeschrieben persönlich zu liefern. Die Arbeit wurde in JAMA veröffentlicht und ebnete den Weg für einen neuen Zugang zu medizinischer Versorgung für Patientinnen in extrem ländlichen Gebieten.
  • Überzahlungen im Bereich Telemedizin, Selbstanzeigenund False Claims Act. Beratung von Mandanten im Zusammenhang mit der Durchführung von Selbstprüfungen potenzieller Überzahlungen für Telemedizinleistungen im Rahmen von Medicare und Medicaid, Selbstanzeigen und Rückerstattungen gemäß der bundesstaatlichen „60-Tage-Regel“ sowie Vertretung von Anbietern bei der Verteidigung gegen Whistleblower-Klagen gemäß dem False Claims Act im Zusammenhang mit virtuellen Pflegedienstleistungen.
  • Chronic Care Management (CCM). Unterstützungeines aufstrebenden Start-ups beider Gründung eines neuen Unternehmens, das CCM-Dienstleistungen für Patienten im Rahmen des Medicare-Programms erbringt. Die Arbeit umfasste regulatorische Beratung zu verschiedenen Fragen der Kostenerstattung sowie zu Betrug und Missbrauch, die Gründung der Unternehmensgesellschaften und die Schaffung der Organisationsstruktur sowie die Ausarbeitung der CCM-Dienstleistungsverträge des Unternehmens.
  • Telemedizin-Softwareunternehmen. Vertretungeiner Telemedizin-Softwareplattform zur Beratung in regulatorischen und datenschutzrechtlichen/sicherheitsrelevanten Fragen zu allen Aspekten ihrer Dienstleistungen. Entwurf des Softwarevertrags, der Online-Datenschutzrichtlinie, der Nutzungsbedingungen, der EULA, der Dokumente zum Telephone Consumer Protection Act, der Einwilligungserklärungen für Patienten und anderer E-Commerce-Materialien. Beratung zu Vertriebsvereinbarungen und Marketingvereinbarungen gemäß den Anti-Kickback-Gesetzen des Bundesstaates und der Bundesregierung.
  • Telestroke-Netzwerk. Unterstützungeines Gesundheitssystems bei der Bewertung und Modellierung seines landesweiten Telestroke-Netzwerks. Die Arbeit umfasste die Analyse gesetzlicher Vorschriften, die Einhaltung von Vorschriften zur Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung sowie die Ausarbeitung der Vertragsunterlagen für Krankenhäuser und Kliniken, die am landesweiten Telestroke-Netzwerk teilnehmen. Dank des erfolgreichen Netzwerks können die teilnehmenden Krankenhäuser vor Ort von der Expertise und Schnelligkeit der Telestroke-Beratung durch Neurologen in entfernten Krankenhäusern profitieren und stabilisierte Patienten sicher an die am besten geeignete Behandlungsstätte überweisen.
  • Virtuelle Intensivstation. Beratungeines nationalen Anbieters virtueller Gesundheitsdienstleistungen zu allen Aspekten regulatorischer und rechtlicher Fragen, darunter die Ausarbeitung von Verträgen für virtuelle Intensivstationen, Verhandlungen mit Krankenhauspartnern, Erstattungs- und Einnahmemöglichkeiten, ärztliche Personalbesetzung, Stark Law und andere Compliance-Aspekte im Zusammenhang mit Betrug und Missbrauch.
  • Beglaubigung durch Bevollmächtigte. Beratung, operative Empfehlungen und Entwurfeiner überarbeiteten Satzung fürmedizinisches Personal für ein Krankenhausverbundsystem, das eine Beglaubigung durch Bevollmächtigte für seine Telemedizin-Dienstleistungsvereinbarungen einführen wollte. Durchdiese Arbeit konnte das System einen optimierten Beglaubigungsprozess für seine Ärzte nutzen, die Arbeitsbelastung seines medizinischen Personals erheblich verringern und eine schnelle Inbetriebnahme neuer Telemedizin-Dienstleistungsangebote und Ärzte ermöglichen.
  • Fernmedizinische Einrichtung.Rechtsberatung und Vertragsgestaltung für eine nicht-klinische Ärzteorganisation, dieeine fernmedizinische Einrichtung(Distant Site Telemedicine Entity, DSTE) werden und die Zulassung durch Bevollmächtigte für ihre Kunden vor Ort, hauptsächlich Krankenhäuser und Critical Access Hospitals, nutzen wollte. Die Arbeit ermöglichte es der Ärzteorganisation, sowohl die Medicare-Vorschriften als auch die Standards der Joint Commission für DSTEs zu verstehen und anzuwenden, was eine beschleunigte Einführung der Telemedizinverträge der Organisation mit ihren Krankenhauspartnern ermöglichte.
  • Vertragsabschlüsse im Bereich Telemedizin-Managed Care. Unterstützungeines großen Telemedizinunternehmens in den Vereinigten Staaten bei Vertragsverhandlungen mit zahlreichen Medicaid-Managed-Care-Organisationen in mehreren Bundesstaaten. Durch diese Arbeit konnte das Unternehmen erfolgreich als Netzwerk-Anbieter von telemedizinischen Leistungen zugelassen werden und versorgt nun die Mitglieder verschiedener Krankenversicherungen.
  • Einhaltung der Vorschriften für Telemedizin im Rahmen von Medicaid Managed Care. RegulatorischeBeratung und praktische Empfehlungen zu Fragen der Registrierung und Versicherungsdeckung außerhalb des Bundesstaates für eine ausschließlich im Bereich Telemedizin tätige Ärztegruppe, die Verträge mit verschiedenen Medicaid Managed Care-Plänen im ganzen Land abschließen wollte. Dank dieser Arbeit konnte die Gruppe ihre Ärzte registrieren und versicherte (erstattungsfähige) Leistungen für Medicaid-Patienten in mehr als 25 Bundesstaaten erbringen.
  • Telemedizin-Kommandozentrale und risikobasierte Vertragsgestaltung. Beratungeines großen Anbieters von Rettungsdienstleistungen hinsichtlich seiner unternehmenseigenen Telemedizin-Kommandozentrale. Strukturierung und Entwurf risikobasierter Verträge zwischen dem Anbieter und Medicare Advantage-Plänen für die Nutzung von Telemedizin und Fernüberwachungstechnologien durch die Kommandozentrale zur Koordinierung der Versorgung der Mitglieder des Gesundheitsplans in mehreren Märkten.
  • Telemedizinische Physiotherapie. Unterstützungeines Unternehmens für Physiotherapie-Technologie beider erfolgreichen Einrichtung einer nationalen Plattform für die Erbringung professioneller Physiotherapieleistungen über Telemedizin. Die Arbeit umfasste Beratung zur Unternehmenspraxis im Bereich Physiotherapie, die Erstellung eines Modells für eine multistaatliche Berufsgesellschaft und die verschiedenen Anforderungen zur Schaffung einer gültigen Therapeut-Patient-Beziehung über Telemedizin.
  • Einrichtungsbasierte telemedizinische Augenversorgung. Beratungeines Start-ups, das B2B-Fernuntersuchungen mittels Telemedizin anbietet. Vorbereitung der Unternehmensstruktur und einer Reihe von Verträgen und Dokumenten für die medizinische Unternehmenspraxis, professionelle Dienstleistungsverträge, Technologievereinbarungen und Materialien für Patienten.
  • Telegenetische Beratung. Unterstützungeines Anbieters von genetischen Beratungsdienstleistungen bei der Erstellung und Einführung seiner Plattform zur Erbringung seiner Dienstleistungen über Telemedizin. Die Arbeit umfasste Beratung zu Unternehmenspraktiken in den Bereichen Medizin und genetische Beratung, ärztliche Aufsicht, Abrechnung und Kodierung für genetische Beratungsdienstleistungen, Recherche zu Zulassungs- und Praxisstandards in 50 Bundesstaaten sowie die Gründung der erforderlichen Unternehmenseinheiten. Vertretung des Unternehmens im Zusammenhang mit erfolgreichen Verhandlungen mit Managed-Care-Plänen zur Übernahme der Kosten für telemedizinische genetische Beratungsdienstleistungen.
  • Vertragsabschluss mit kommerziellen Krankenversicherungen im Bereich Telemedizin. Unterstützungeines Krankenhauses bei Vertragsverhandlungen mit einer kommerziellen Krankenversicherung, um im Rahmen der bestehenden Teilnahmevereinbarung des Krankenhauses eine Telemedizin-Versicherung abzuschließen. Das Krankenhaus befand sich in einem Bundesstaat ohne Gesetz zur kommerziellen Telemedizin-Versicherung. Die erfolgreichen Verhandlungen führten zu einer geänderten Teilnahmevereinbarung, wonach das Krankenhaus eine Erstattung seiner Telemedizin-Leistungen an die Mitglieder der Krankenversicherung erhielt.
  • Internationale Telemedizin. Zusammenarbeitmit einem führenden akademischen medizinischen Zentrum in den Bereichen Strategie, Rechtsberatung und Vertragsgestaltung für internationale Telemedizinvereinbarungen mit Kliniken und Krankenhauspartnern in verschiedenen Ländern weltweit, mit besonderem Schwerpunkt auf Asien, dem Nahen Osten sowie Mittel- und Südamerika.
  • Telemedizin von den USA nach China.Umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern mit Sitz in den USA bei der Entwicklung und dem Abschluss von Verträgen mit chinesischen medizinischen Einrichtungen zur Erbringung von Telemedizin-Dienstleistungen für Patienten in China. Die Arbeit umfasste Compliance-Beratung, Vertragsgestaltung, Beratung zu Betrug und Missbrauch, Beratung zum Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), grenzüberschreitender Datenschutz und -sicherheit, Marken- und geistiges Eigentum, medizinische Zulassung und chinesische Telemedizin-Vorschriften.
  • Medizinische Kammer. Vertretungeiner Anbietergruppe vor dem Gesundheitsministerium von Florida in einer Petition zur Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Telemedizinvereinbarung.
  • Fernüberwachung von Patienten und klinisches Personal. Foleyarbeitete mit mehreren Unternehmen aus dem Bereich digitale Gesundheit zusammen, die Fernüberwachungsdienste für Patienten anbieten, um deren Unternehmensstruktur in verschiedenen Bundesstaaten zu entwickeln. Die Arbeit umfasste die Beratung zu Abrechnungsfragen sowie zu den Tätigkeitsbereichen und Aufsichtsanforderungen von Krankenpflegern, Krankenschwestern, zertifizierten Pflegehelfern, examinierten Pflegefachkräften und medizinischen Assistenten. Durch diese Arbeit konnte das Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig ein skalierbares, kostengünstiges Personalmodell für die Fernüberwachung von Patienten bereitstellen.
  • Schulbasierte Telemedizin und Medicaid-Anmeldung.Foley beriet ein schulbasiertes Telemedizinprogramm, das Telemedizin-Dienstleistungen in mehreren Bundesstaaten ohne physische Standorte anbietet, hinsichtlich der Anforderungen für die Anmeldung bei Medicaid-Programmen. Die Arbeit ermöglichte es dem Unternehmen, eine Unternehmensstruktur zu schaffen, die zu seinem strategischen Wachstumsplan passte und den staatlichen Gesetzen und Anforderungen der Kostenträger entsprach.

Auszeichnungen und Anerkennungen

  • Best Lawyers,Gesundheitsrecht „Anwalt des Jahres“ in Tampa (2022)
  • Chambers USA: Amerikas führende Wirtschaftsanwälte (2013–2025)
  • Die besten Anwälte Amerikas:Gesundheitsrecht (2018–2024)
  • Champion Award der American Telemedicine Association (2019). Mit dieser Auszeichnung werden Personen gewürdigt, die sich in besonderem Maße für politische Veränderungen eingesetzt haben, die Zahlungsunterstützung ermöglichen und regulatorische Wege für Telemedizin und digitale Gesundheit ebnen. Die Auszeichnung wird einmal jährlich an eine Person verliehen, die nachweislich eine führende Rolle bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über Telemedizin-Dienstleistungen gespielt und mit Vertretern der Bundes- und Landesregierungen zusammengearbeitet hat, um die Erstattung von Telemedizin und digitaler Gesundheit auszuweiten und Hindernisse dafür zu beseitigen.
  • Southwest Telehealth Resource Center, für Vordenkerrolle und Beiträge zur Telemedizinpolitik (2018)
  • Florida Super Lawyers(2013–2018, 2022–2023)
  • Florida Trend: Liste der „aufstrebenden Talente“ der Legal Elite (2017)
  • JDSupra Readers’ Choice Award für seine Blogs zu Telemedizin und digitalem Gesundheitsrecht (2016, 2018)

Zugehörigkeiten

  • Mitglied der American Telemedicine Association
  • Mitglied der American Health Lawyers Association (Amerikanische Vereinigung der Gesundheitsrechtler)
  • Mitglied der Abteilung für Gesundheitsrecht der Anwaltskammer von Florida

Präsentationen und Veröffentlichungen

Eine repräsentative Liste der Veröffentlichungen und Vorträge von Herrn Lacktmanfinden Siehier.

Engagement für die Gemeinschaft

  • Freiwillige mit Pro-Bono-Kunden, die virtuelle Versorgungstechnologien einsetzen, um den Zugang zu medizinischer Versorgung für unterversorgte Gemeinden zu verbessern
10. Dezember 2025 Veranstaltungen

Politische Konferenz ATA EDGE 2025

Am 10. und 12. Dezember sprechen die Foley-Partner Nathaniel Lacktman, Nathan Beaver, T.J. Ferrante und Aaron Maguregui auf der EDGE 2025 Policy Conference der American Telemedicine Association (ATA) in Washington, D.C.
Oktober 17, 2025 In den Nachrichten

Nathaniel Lacktman hebt die Auswirkungen des Regierungsstillstands auf die Medicare-Zahlungen für Telemedizin hervor

Nathaniel Lacktman, Partner bei Foley & Lardner LLP, kommentierte in dem Bloomberg Law-Artikel "Telehealth Users Face Service Disruption as Shutdown Drags on" die Auswirkungen des anhaltenden Stillstands der Bundesregierung auf die Telemedizin.   
September 12, 2025 In den Nachrichten

Nathaniel Lacktman kommentiert das harte Vorgehen der FDA gegen Arzneimittelwerbung

Nathaniel Lacktman, Partner bei Foley & Lardner LLP, äußerte sich in dem Artikel „FDA Signals More Oversight of Compounders in Drug Ads Crackdown” (FDA kündigt strengere Überwachung von Compoundern bei der Bekämpfung von Arzneimittelwerbung an) von Bloomberg Law zu den jüngsten Durchsetzungsmaßnahmen des US-Gesundheitsministeriums und der Food & Drug Administration im Bereich der Arzneimittelwerbung.
23. Juni 2025 Das Gesundheitswesen heute

Direkt an Verbraucher gerichtete Arzneimittelwerbung steht in der Kritik – Pharmaunternehmen sollten sich in Acht nehmen

Am 12. Juni 2025 legten die Senatoren Bernie Sanders (I-VT) und Angus King (I-MN) den „End Prescription Drug Ads Now Act” (Gesetz zum sofortigen Verbot von Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente) vor, der...
23. Juni 2025 Berater für die Fertigungsindustrie

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Juni 5, 2025 Pressemitteilungen

Foley sichert sich Top-Platzierungen bei Chambers USA 2025

Foley & Lardner LLP ist stolz darauf, von Chambers & Partners in der Ausgabe 2025 von Chambers USA: America's Leading Lawyers for Business erneut als eine der führenden Anwaltskanzleien des Landes ausgezeichnet worden zu sein.