Im Jahr 2005 gab Dr. Larry Perlman seine Karriere als Internist auf, um seinen Wunsch zu verwirklichen, Rechtsanwalt zu werden. In seiner Anwaltskanzlei berät Larry nun Mandanten in einer Vielzahl von personalbezogenen Angelegenheiten, die die Einhaltung von Arbeits- und Beschäftigungsgesetzen auf Bundes- und Landesebene betreffen. Er unterstützt Mandanten bei einer Vielzahl von alltäglichen Personalangelegenheiten, wie z. B. Disziplinarmaßnahmen, Urlaub, Fragen zu Löhnen und Arbeitszeiten sowie behindertengerechte Arbeitsbedingungen. Larry ist Partner in der Arbeitsrechtspraxis der Kanzlei.
Neben seiner Tätigkeit als Berater vertritt Larry regelmäßig Arbeitgeber vor staatlichen und bundesstaatlichen Gerichten im ganzen Land sowie vor Verwaltungsbehörden wie der EEOC und dem Arbeitsministerium. Er befasst sich mit Klagen wegen Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz nach Bundes- und Landesrecht (ADA, FMLA, ADEA, Title VII) sowie mit deliktischen und vertraglichen Klagen nach Gewohnheitsrecht und Streitigkeiten über Löhne und Arbeitszeiten.
Er kümmert sich auch um alle Angelegenheiten, die für den Aufbau und den Betrieb einer Belegschaft erforderlich sind, sei es im Zusammenhang mit Start-ups, Fusionen und Übernahmen, der Verlagerung von Arbeitsplätzen in die Vereinigten Staaten oder dem Wachstum etablierter Unternehmen in neue Richtungen. Dazu gehören Arbeitsverträge für Führungskräfte und andere Mitarbeiter, Provisionspläne, alle Arten von Richtlinien- und Verfahrensdokumenten sowie strategische Entscheidungen in Bezug auf Fragen der Vergütung und Einstufung von Mitarbeitern. Auf der anderen Seite des Beschäftigungszyklus berät er zu Kündigungen, Personalabbau, der Untersuchung von Beschwerden von Mitarbeitern und Fragen des Wettbewerbsverbots.
Telemedizin und Gesundheitswesen
Larry berät Kunden aus einer Vielzahl von Branchen, doch aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Arzt bietet er Kunden aus dem Gesundheitswesen einzigartige Einblicke und Perspektiven. Er vertritt ein breites Spektrum von Kunden, darunter einzelne Anbieter, multidisziplinäre Praxen, große Gesundheitssysteme und alle Arten von verbundenen Einrichtungen.
Larry ist Mitglied des Teams für Telemedizin und digitale Gesundheitsbranche der Kanzlei und berät zu den besonderen und neuartigen Beschäftigungsfragen im Zusammenhang mit weit verstreuten klinischen Fernarbeitskräften.
„Marktführer im Bereich Telemedizin. Das ist das Dream Team.“
Chambers USA: America’s Leading Business Lawyers (2020, 2021)
Er kümmert sich um Angelegenheiten wie:
- Bewährte Verfahren auf Bundes- und Landesebene zur Einstellung von Klinikern als Angestellte im Vergleich zu unabhängigen Auftragnehmern.
- Verteilte Modelle für die Personalbesetzung im Gesundheitswesen und Gesetze zur Arbeitsverteilung und Vertragsgestaltung.
- Anforderungen für die Registrierung/Zulassung von Personalvermittlungsagenturen für medizinisches Fachpersonal.
- Lohn- und Urlaubsbestimmungen für staatliche und lokale Angestellte in mehreren Gerichtsbarkeiten.
- Mehrstaatliche Wettbewerbsverbote, Vereinbarungen über geschützte Informationen und andere Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums und der Interessen im Zusammenhang mit Patientenbeziehungen.
- Zusammenarbeit bei bewährten Verfahren im Personalwesen im Umgang mit hochqualifizierten Mitarbeitern, die ihre Teamkollegen in vielen Fällen noch nie persönlich getroffen haben.
Repräsentative Erfahrung
- Erfolgreiche Prozessführung in Bezug auf FLSA-Klagen unbezahlter Praktikanten, einschließlich summarischer Urteile in drei Verfahren vor Bundesbezirksgerichten, Abwehr einer konsolidierten Berufung dieser Fälle vor dem Elften Bundesberufungsgericht und Abwehr einer Petition zur Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten.
- Erlangung eines summarischen Urteils vor dem US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Texas in einem hochkarätigen Fall von Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, bei dem es um die erzwungene medizinische Untersuchung eines Mitarbeiters mit einer Essstörung ging.
- Erlangung einer weltweiten einstweiligen Verfügung, die einem ehemaligen Mitarbeiter untersagt, in direktem Wettbewerb zu unserem Mandanten zu treten und damit gegen die Wettbewerbsverbotsvereinbarung der Parteien zu verstoßen.
- Bundesgerichtliches Verfahren wegen einer Klage wegen „sekundärem Boykott“ im Zusammenhang mit einer langjährigen Gewerkschaftskampagne gegen einFortune-500- Unternehmen.
Auszeichnungen und Anerkennungen
- Von seinen Kollegen für die Aufnahme in „The Best Lawyers in America®” im Bereich Arbeits- und Beschäftigungsrecht ausgewählt (2023–2024)
- Anerkannt inChambers USA: America’s Leading Lawyers for Business im Bereich Arbeitsrecht (2020–2021)
Amerikanische Telemedizinvereinigung Nexus 2025
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