Jay N. Varon
Partner/Ruhestand
Jay N. Varon ist Partner in der Kanzlei Foley in Washington, D.C. Er ist ehemaliger Vorsitzender der Abteilung für Kartell- und Wettbewerbsrecht der Kanzlei und derzeitiger Vorsitzender der Abteilung für Verbraucherrecht, Finanzrecht und Sammelklagen. Jay vertritt Mandanten in einer Vielzahl von Handelsangelegenheiten und Sammelklagen, darunter Kartellrecht, unlauterer Wettbewerb, UDAPP, Umwelt- und Verwaltungsverfahren. Er berät Mandanten in Kartell- und Handelsregulierungsfragen, darunter die Überprüfung von Unternehmensfusionen und -übernahmen durch die Bundesbehörden, Fragen zu Verdrängungswettbewerb und Preisunterbietung, Fragen zum Robinson-Patman-Gesetz, Händler- und Vertriebsfragen sowie Fragen, die sich aus einer Vielzahl von Verbraucherkreditgesetzen ergeben, darunter RESPA, TILA und FCRA.
Repräsentative Angelegenheiten
- Vertretung eines großen Immobilienmaklers in zwei Kartellklagen gegen die National Association of Realtors und vier nationale Immobilienmakler, in denen die Funktionsweise von Multiple Listing Systems und die seit langem bestehende Praxis der Festlegung der Vergütung für Käufermakler angefochten werden.
- Vertretung einer Hausgarantiegesellschaft in einem Reverse-McCarran-Ferguson-Vorkaufsrechtsfall vor dem Berufungsgericht
- Vertretung eines MLM-Unternehmens in einer FTC-Untersuchung wegen angeblichen unlauteren Wettbewerbs
- Vertretung eines Netzwerks von Immobilienunternehmen in Kalifornien DA-Untersuchung wegen angeblichen unlauteren Wettbewerbs
- Jüngste Vertretung eines Energieunternehmens in einem kartellrechtlichen MDL-Verfahren, das etwa 40 separat eingereichte Fälle von direkten und indirekten Käufern betrifft, denen Preisabsprachen auf Bundes- und Landesebene sowie damit verbundene Kartellrechtsverstöße vorgeworfen werden.
- Erfolgreiche Verteidigung und Prozessführung in einer Sammelklage im Namen eines großen Immobilienmaklers, dem vorgeworfen wurde, ein betrügerisches/Schein-Joint-Venture mit einer Bank eingegangen zu sein, um Schmiergeldzahlungen zu erleichtern; Erlangung eines Freispruchs nach einem viereinhalbwöchigen Geschworenenprozess innerhalb weniger Stunden.
- Vertretung von Kunden einer Versicherungstochtergesellschaft gegen Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs, CLRA-Klagen und Verbraucherbetrug durch Erwirkung der Ablehnung der Zertifizierung als Sammelklage und/oder der Gewährung eines summarischen Urteils
- Verhandlung einer Einverständniserklärung mit der FTC bezüglich Vorwürfen der Preisabsprache und des unzulässigen Informationsaustauschs, in der außer einer einstweiligen Verfügung zur Einhaltung der Kartellgesetze und bestimmter Meldepflichten keine angemessene oder finanzielle Entschädigung angeordnet wurde.
- Erfolgreiche Vertretung von Käufern im Propangas-Großhandel und im Hypothekenversicherungsgeschäft hinsichtlich ihrer Fähigkeit, große Wettbewerber zu erwerben
- Langjährige Beratung von Versicherungsgesellschaften und Gasversorgungsunternehmen in Bezug auf Kartellrecht, festgelegte Tarife und/oder McCarran-Ferguson-Angelegenheiten, soweit zutreffend
Die Mandanten schätzen Jays langjährige Erfahrung sowohl als Prozessanwalt als auch als Rechtsberater sowie seine Kenntnisse über alternative Streitbeilegungsmethoden, über die er geschrieben und Vorträge gehalten hat und die er sowohl als Anwalt als auch als Mediator eingesetzt hat.
Bildung
Jay ist Absolvent der Wharton School der University of Pennsylvania mit Auszeichnung (magna cum laude). Er besuchte die Stanford Law School, wo er als Redakteur für die Stanford Law Review tätig war und mit der Auszeichnung Order of the Coif abschloss. Nach seinem Jurastudium war er Rechtsreferendar bei Robert F. Peckham, dem Vorsitzenden Richter des Bundesbezirksgerichts für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in San Francisco.
Vordenkerrolle
Jay ist Autor zahlreicher Publikationen zu Themen wie Rechtsstreitigkeiten mit hohem Streitwert, Kartellrecht und RESPA, darunter mehrere Amicus-Schriftsätze für Branchenverbände vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Fällen wie: Spokeo v. Robins(Artikel III Standing); Freeman v. Quicken Loans ( RESPA); „Förderung von Vergleichen und Begrenzung der Kosten durch das Angebot eines Urteils: Einige Vorschläge zur Anwendung und Überarbeitung von Regel 68 33 Am. U. Law Rev. 813 (1984)”; sowie kürzere Blog-Artikel oder Broschüren, darunter: „China Agritech: Der Oberste Gerichtshof beendet Sammelklagen” (2018); „Richter prüfen die Vor- und Nachteile einer Verlängerung der American Pipe Tolling” (2018).
Zulassung
Er ist als Rechtsanwalt in den Bundesstaaten District of Columbia, Maryland und Kalifornien zugelassen*.
*Mitgliedschaft in der Anwaltskammer von Kalifornien derzeit inaktiv.
Repräsentative Erfahrung
- Vertretung von HomeServices of America in mehreren Sammelklagen gegen die National Association of Realtors und die vier größten Eigentümer von Immobilienmaklernetzwerken des Landes, in denen die Funktionsweise von Multiple Listing Systems und die seit langem bestehende Praxis der Festlegung der Vergütung für Käufermakler angefochten werden.
- Baehr gegen The Creig Northrop Team P.C. et. al., 2018 WL 6434502 (D. Md. 7. Dez. 2018) (Gewährung eines summarischen Urteils zugunsten der Beklagten in einer RESPA-Sammelklage aufgrund fehlender Klagebefugnis gemäß Artikel III und Nichterfüllung der Anforderungen für eine gerechte Fristverlängerung, sodass die Klage verjährt war) bestätigt durch 953 F. 3d 244 (4th Cir. 2020) (Bestätigung der fehlenden Klagebefugnis gemäß Artikel III und Abweisung der Klage).
- Friedman gegen Old Republic Home Protection Co., Inc., 2015 U.S. Dist. LEXIS 175735 (C.D. Cal. 18. Mai 2015) (Ablehnung des Antrags auf Bestätigung der Klage des Klägers nach kalifornischem Recht wegen irreführender Werbung und unlauteren Wettbewerbs).
- Campion gegen Old Republic Home Protection Co., Inc.,775 F.3d 1144 (9. Cir. 2014) (Entscheidung, dass die Berufung gegen das Urteil im summarischen Verfahren zugunsten der Beklagten und die Ablehnung der Zertifizierung als Sammelklage gegenstandslos war, mit Zustimmung zur Bestätigung in der Sache).
- White gegen JRHBW Realty Inc., 2015 U.S. Dist. LEXIS 123432 (N.D. Ala. 16. September 2015) (Abweisung von RESPA-Sammelklagen nach dem Vorbild der CFPB-Vergleichsklage).
- Bolinger gegen First Multiple Listing Service, Inc.,838 F. Supp. 2d 1340 (N.D. Ga. 2012) (Gewährung eines summarischen Urteils zugunsten der Beklagten unter Zurückweisung einer neuartigen RESPA-Klage, wonach die Gebühren für den Multiple Listing Service (MLS) an Immobilienmakler Teil der Maklergebühren für Verbraucher seien und die angeblichen Verweisungen an den MLS sowie die Ermäßigung der MLS-Gebühren gegen RESPA Section 8 verstießen).
- Minter gegen Wells Fargo Bank, N.A., 762 F.3d 339 ( 4. Cir. 2014) (in einer zertifizierten Sammelklage, Bestätigung des Urteils der Geschworenen zugunsten der Beklagten sowie der Urteile nach dem Verfahren zugunsten der Verteidigung in Bezug auf RESPA-Ansprüche wegen „Schein”-Joint-Ventures).
- Petry gegen Wells Fargo Bank, N.A.,2014 U.S. APP LEXIS 13064 (4. Cir. 10. Juli 2014) (Bestätigung des Urteils zugunsten der Verteidigung im Fall Maryland Finder’s Fee Act).
- Busby gegen JRHBW Realty, Inc.,2012 U.S. Dist. LEXIS 145037 (N.D. Ala. 14. Juni 2012) (Erteilung eines summarischen Urteils zugunsten der Verteidigung in einem RESPA-Mark-up-Fall).
- Hannan gegen Weichert South Jersey Inc.,2007 N.J. Super. Unpub. LEXIS 1238 (App. Div. 22. Mai 2007) (Bestätigung der Ablehnung der Zertifizierung als Sammelklage in einem Fall nach dem New Jersey Consumer Fraud Act).
- Snow gegen First Am. Title Ins. Co.,332 F.3d 356 (5. Cir. 2003) (konsolidierte Berufung gegen Urteile zugunsten der Verteidigung aufgrund der Verjährungsfrist gemäß RESPA).
Ähnliche Verfahren haben zu günstigen Urteilen oder Sammelklagen geführt, darunter Fälle nach TILA und FCRA sowie die Verteidigung eines großen Hypothekenversicherers in einer Reihe von landesweiten RESPA-Sammelklagen im Zusammenhang mit firmeneigenen Rückversicherungen.
Amicus-Schriftsätze der Finanzdienstleistungsbranche für Verbraucher
Jay hat eine Reihe vonAmicus-Schriftsätzen zu Themen verfasst, die für Mitglieder der Verbraucherfinanzbranche von Bedeutung sind, darunter:
- PHH Corp gegen CFPB, Nr. 15-1177, Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den D.C. Circuit (Argumentation gegen die Auslegung von RESPA Abschnitt 8(c) und der Verjährungsfrist gemäß RESPA durch CFPB-Direktor Cordray)
- Spokeo gegen Thomas Robins, Nr. 13-1339, Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten (betreffend Sammelklagen ohne Schadenersatz)
- Carter gegen Wells Bowen Realty, 736 F.3d 722 (6. Cir. 2013) (Neubewertung der HUD-Richtlinien zu Scheingemeinschaftsunternehmen)
- Freeman gegen Quicken Loans, Inc., 132 S.Ct. 2034 (2012) (zur Bedeutung von RESPA 8(b) und Aufschlagforderungen)
Kartellrecht
- Vertretung von HomeServices of America in mehreren Kartellklagen wegen angeblicher wettbewerbswidriger Praktiken in der Wohnimmobilienbranche.
- War als leitender Anwalt für einen der beiden Beklagten in zwei Kartell- und Verbraucherschutz-MDL-Verfahren sowie in einer FTC-Untersuchung bezüglich Aktivitäten im Propangasvertriebsgeschäft tätig.
- Vertritt verschiedene Mandanten, darunter einige Kunden aus dem Bereich der Konsumentenkredite (z. B. Hypotheken- und Titelversicherer), in kartellrechtlichen und damit verbundenen behördlichen Untersuchungen vor der Federal Trade Commission, dem Justizministerium, den Versicherungsbehörden der Bundesstaaten sowie vor Bezirksstaatsanwälten und Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten.
CERCLA
- Erzielte günstige Ergebnisse in CERCLA-Fällen nach mehreren Bundesgerichtsverfahren und in summarischen Urteilen. In einem dieser Fälle, der vor Gericht verhandelt wurde, wurde Jays Kunde aus dem Versorgungsbereich von der Haftung für 12 verschiedene Standorte von Gaswerken (MGP) freigesprochen, ein Ergebnis, das in der Berufung bestätigt wurde.Siehe Yankee Gas Servs. Co. v. UGI Utils., Inc.,428 Fed. App’x 18 (2d Cir. 2011).
- Erfolgreiches Ergebnis in einem ähnlichen Zuteilungsprozess bezüglich eines zusätzlichen Standorts erzielt.Siehe Yankee Gas Servs. Co. gegen UGI Utils., Inc.,852 F. Supp. 2d 229 (D. Conn. 2012).
- Erlangte ein günstiges Urteil nach einer Gerichtsverhandlung in South Carolina.Siehe South Carolina Elec. & Gas Co. gegen UGI Utils., Inc.,2012 WL 1432543 (D.S.C. 11. April 2012). Siehe auch Consol. Edison Co. of New York gegen UGI Utils., Inc.,153 F. App’x 749 (2d Cir. 2005); Atlanta Gas Light Co. gegen UGI Utils., Inc.,463 F.3d 1201 (11th Cir. 2006) (jeweils Bestätigung der summarischen Urteile zugunsten des Beklagten).
Erfahrung mit anderen komplexen Rechtsstreitigkeiten
- Jay war als leitender Anwalt für einen Kunden aus der Energiebranche in sechzehn verschiedenen Sammelklagen wegen Verbraucherbetrug und irreführender Praktiken tätig, die vom Multidistrict Panel on Litigation für das Vorverfahren und die Beweisaufnahme zusammengefasst und anschließend durch einen Vergleich beigelegt wurden.
Präsentationen und Veröffentlichungen
- „China Agritech: Der Oberste Gerichtshof beendet Sammelklagen“ (2018)
- „Richter prüfen die Vor- und Nachteile einer Verlängerung der American-Pipe-Frist“ (2018)
- „Eine Antwort auf das aktuelle Compliance-Bulletin der CFBP zu MSAs“
- „RESPA-Einführung zu Joint Ventures und verbundenen Geschäftsvereinbarungen“
- „Leitfaden zu Abschnitt 8 des RESPA für Verkäufer von Abwicklungsdienstleistungen“
- „Förderung von Vergleichen und Begrenzung der Kosten durch das Angebot eines Urteils: Einige Vorschläge zur Anwendung und Überarbeitung von Regel 68, 33 Am. U. Law Rev. 813 (1984)“
- Mehrere weitere Artikel erscheinen auf Foleys Blog „Consumer Class Defense Counsel“ (Verteidiger in Verbraucherklagen).
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Der Vierte Bundesberufungsgerichtshof entscheidet, dass die Zuständigkeit eines Magistratsrichters nicht die Zustimmung der abwesenden Mitglieder der Sammelklägergruppe erfordert.
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Von Preisabsprachen bei Thunfisch, ökonometrischen Regressionen und den neuesten Leitlinien des Ninth Circuit zur Zertifizierung von Sammelklagen