Unsere Verpflichtung gegenüber dem Gewissen und der Gemeinschaft - die von unseren Gründungspartnern begründet wurde und bis heute ein zentraler Wert ist - beinhaltet die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Pro-Bono-Rechtsdienstleistungen, die sicherstellen, dass jede Person und Organisation unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zum Rechtssystem hat.
Und wie es oft der Fall ist, erhalten wir beim Geben auch etwas: Unsere Anwälte sammeln nicht nur berufliche Erfahrungen, indem sie sich mit Rechtsgebieten, Verfahren und Klienten befassen, die sie in ihrer täglichen Arbeit oft nicht kennen, sondern auch eine tiefe persönliche Befriedigung, wenn sie Gerechtigkeit für diejenigen erreichen, die sonst machtlos wären, ihre Rechte zu schützen.
Foley & Lardner ist stolz darauf, im Juli 2020 eine Praxisgruppe für Rassengerechtigkeit und Gleichberechtigung gegründet zu haben. Diese hochqualifizierte Praxisgruppe unterstreicht das Engagement der Kanzlei, sich gegen rassistische Ungerechtigkeit einzusetzen, und ergänzt die fortgesetzte Mitgliedschaft in der Law Firm Antiracism Alliance. Die Kanzlei hat zwar schon vor der Gründung dieser Praxisgruppe an zahlreichen Angelegenheiten gearbeitet, die sich auf Rassengerechtigkeit und Gleichberechtigung auswirken, doch die Umstände der letzten Jahre erforderten einen scharfen, koordinierten Fokus der Bemühungen. Mehr lesen
In Zusammenarbeit mit Black Connect, einer nationalen, auf Mitgliedschaft basierenden gemeinnützigen Organisation, die sich für die Beseitigung des Wohlstandsgefälles zwischen den Rassen in den USA einsetzt, bietet Foley Pro-Bono-Rechtsdienstleistungen für Unternehmen in schwarzem Besitz wie B.Brave by SK WiLBUR an. Sehen Sie sich den Film an und erfahren Sie mehr über Foleys Engagement für Rassengerechtigkeit.
Das National Pro Bono Legal Services Committee von Foley, das direkt unserem CEO unterstellt ist, überwacht und implementiert die umfassende Pro-Bono-Politik der Kanzlei, um sicherzustellen, dass unsere Pro-Bono-Mandanten denselben hohen Qualitätsstandard erhalten wie unsere zahlenden Mandanten.
Im Rahmen unseres Engagements für Pro-bono-Leistungen hat sich der Ausschuss eine Reihe von Zielen gesetzt, um die Qualität und Quantität unserer Pro-bono-Leistungen zu verbessern: die Anzahl der Anwälte, die Pro-bono-Leistungen erbringen, und die Anzahl der von ihnen geleisteten Stunden deutlich zu erhöhen; die Vielfalt der Leistungsmöglichkeiten zu erweitern; und die Partnerschaften mit anderen Anwaltskanzleien, Mandanten, gemeinnützigen Organisationen und Pro-bono-Programmen von juristischen Fakultäten zu verbessern.
Und weil wir wissen, dass Richtlinien und Ziele allein nicht ausreichen, um die Arbeit zu erledigen, lassen wir unseren Worten auch Taten folgen. Wir bieten automatisch eine Anrechnung für die ersten 100 Stunden Pro-Bono-Arbeit pro Jahr, mit der Möglichkeit, darüber hinaus eine zusätzliche Anrechnung zu beantragen; wir haben spezialisierte Pro-Bono-Praxisgruppen ins Leben gerufen, die unsere Fähigkeiten in bestimmten Bereichen vertiefen und mehr qualitativ hochwertige Projekte aus Überweisungsquellen anziehen; und wir ermutigen alle Anwälte - unabhängig von ihrer Abteilung oder Praxis - nachdrücklich, ihrer beruflichen Verantwortung bei der Unterstützung von Bedürftigen nachzukommen. Wir haben auch die Pro-Bono-Instituts-Challenge angenommen, die dazu führt, dass die Kanzlei etwa drei Prozent aller abrechenbaren Stunden für Pro-Bono-Projekte einsetzt.
Unsere Pro-Bono-Leistungen reichen von der Unterstützung von Einzelpersonen, Rechtshilfevereinen und Bürgerrechtsorganisationen bis hin zur Vertretung gemeinnütziger Organisationen bei strategischen Projekten und Rechtsstreitigkeiten. Wir arbeiten in fast allen Bereichen des öffentlichen Rechts und haben uns mit Organisationen wie der Medical Legal Partnership, Just Neighbors, dem National Immigrant Justice Center, dem Political Asylum/Immigration Representation (PAIR) Project und Public Counsel zusammengetan, um unseren Zugang zu Pro-Bono-Fällen in unseren Gemeinden zu verbessern.
Unsere Pro-Bono-Gruppe Asyl/Immigration ist für einen großen Teil der Pro-Bono-Arbeit der Kanzlei verantwortlich. Sie stützt sich dabei auf Anwälte aus allen Kanzleien und Büros im ganzen Land, um verfolgten Menschen aus aller Welt zu helfen. Wir haben zahlreichen Pro-Bono-Mandanten aus Venezuela, der Republik Gambia, Nigeria, der Zentralafrikanischen Republik, dem Sudan, Äthiopien, Kamerun, Somalia, Madagaskar, Irak, Iran, Pakistan, Birma und vielen anderen Ländern Asyl gewährt.

Wir leisten unsere Pro-bono-Arbeit nicht, um Preise zu gewinnen. Wir tun es, weil wahre Gerechtigkeit erfordert, dass jede Stimme einen würdigen Fürsprecher hat. Wir sind jedoch stolz auf die Anerkennung und die Auszeichnungen, die wir erhalten haben, da sie die Zeit, die Anstrengungen und die Ressourcen widerspiegeln, die unsere Anwälte und Mitarbeiter in so vielen Angelegenheiten eingesetzt haben. Zu den jüngsten Auszeichnungen gehören: