Sammelklagen

Der Vierte Bundesberufungsgerichtshof entscheidet, dass die Zuständigkeit eines Magistratsrichters nicht die Zustimmung der abwesenden Mitglieder der Sammelklägergruppe erfordert.

Eine Reihe von Steinsäulen mit quadratischen Sockeln und kannelierten Schäften steht entlang eines Marmorbodens in einer architektonischen Kolonnade und erinnert an die zeitlose Eleganz, die man in renommierten Anwaltskanzleien in Chicago findet.