FTC warnt vor der Verwendung von Algorithmen zur Preisempfehlung oder -festlegung
Die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) hat kürzlich in einem Blogbeitrag davor gewarnt, dass die Verwendung von Algorithmen zur Preisgestaltung unabhängig von der Branche oder dem Unternehmen gegen das Bundeskartellrecht verstoßen kann. Der FTC-Blog verweist auf eine Interessenerklärung, die die FTC und das US-Justizministerium (DOJ) (zusammen die „Behörden“) am selben Tag im Fall Duffy gegen Yardi Systems, Inc. im westlichen Bezirk von Washington eingereicht haben. In der Rechtssache Yardi behauptet eine mutmaßliche Gruppe von Klägern, dass bestimmte Vermieter gegen Abschnitt 1 des Sherman Act verstoßen haben, indem sie sich bereit erklärt haben, die Algorithmen von Yardi zur Mietpreisgestaltung zu verwenden, um angeblich die Mietpreise für Mehrfamilienhäuser in die Höhe zu treiben. Die Behörden gaben an, dass sie die Interessenerklärung eingereicht hätten, um das Yardi-Gericht über die frühere Interessenerklärung des DOJ in einem Fall mit ähnlichen Vorwürfen – In re RealPage, Inc. – zu informieren und um zu erklären, warum der Antrag der beklagten Vermieter auf Abweisung der Klage in Yardi angeblich gegen die Grundsätze verstößt, die die Regierung in RealPage formuliert hat.
Zwei wichtige Grundsätze
Der FTC-Blog nutzt die Yardi-Interessenbekundung lediglich als Ausgangspunkt und beschränkt sein Interesse nicht auf die in diesem Fall strittigen Fakten. Stattdessen betont die FTC, dass unabhängig von der Art Ihres Unternehmens, wenn es einen Algorithmus zur Preisgestaltung verwendet, dieser Algorithmus nichts tun darf, was für eine reale Person illegal wäre. Der FTC-Blog argumentiert, dass es zwei wichtige Grundsätze für Unternehmen in jeder Branche gibt: (1) Ein Unternehmen darf keinen Algorithmus verwenden, um Vorwürfe der Preisabsprache zu umgehen, und (2) eine Vereinbarung zur Verwendung gemeinsamer Preisempfehlungen, Listen, Berechnungen oder Algorithmen kann auch dann rechtswidrig sein, wenn Unternehmen einen gewissen Spielraum bei der Preisgestaltung behalten, um vom Algorithmus abzuweichen.
Was den ersten Grundsatz der FTC betrifft, so behauptet die FTC, dass die Vereinbarung, einen Algorithmus zu verwenden, den erforderlichen „Vertrag, Zusammenschluss … oder eine Absprache“ darstellen kann, der bzw. die gegen Abschnitt 1 verstoßen könnte. Die relevante Vereinbarung ist laut FTC die Vereinbarung der Wettbewerber, den Algorithmus zu verwenden, obwohl sie wissen, dass andere Wettbewerber dasselbe tun. Laut FTC „ist mit Problemen zu rechnen, wenn man einst unabhängige Preisentscheidungen durch einen gemeinsamen Algorithmus ersetzt“.
Was den zweiten Grundsatz der FTC betrifft, so weist die FTC jedes Argument zurück, wonach Preisabweichungen eine Absprache untergraben würden. Beispielsweise kann die Festlegung des Anfangspreises, selbst wenn Wettbewerber von der ursprünglichen Empfehlung abweichen, nach Ansicht der FTC ausreichend sein und illegal sein. Oder wenn ein Algorithmus einen Preis empfiehlt, aber nicht unbedingt den Preis festlegt, kann die FTC diese Preisempfehlung dennoch als illegale Preisabsprache betrachten. Die FTC weist ebenfalls Behauptungen zurück, dass „Betrug“ durch Wettbewerber eine mutmaßliche Absprache untergräbt, und erklärt, dass „schlechte Gesetzesverstöße keine Rechtfertigung sind“.
Interessenbekundung
Die Interessenerklärung der Behörden zu Yardi konzentrierte sich weitgehend auf diesen zweiten Punkt und betonte, dass die Behörden die Erklärung eingereicht hatten, um das Yardi-Gericht über die frühere Interessenerklärung des DOJ in einem Fall mit ähnlichen Vorwürfen – In re RealPage, Inc. – zu informieren und das, was die Behörden als „falsche Rechtsauffassung” in dem Antrag der beklagten Vermieter auf Abweisung der Klage in Yardi bezeichnen, zu korrigieren. Die beklagten Vermieter hatten argumentiert, dass eine Klage wegen Preisabsprachen nicht erfolgreich sein könne, wenn die Vermieter ihre Preisgestaltungsfreiheit behalten. Die Behörden vertreten jedoch die Auffassung, dass es per se illegal ist, wenn Wettbewerber wichtige Aspekte ihrer Preisgestaltung gemeinsam einem gemeinsamen Algorithmus übertragen, selbst wenn die Wettbewerber eine gewisse Befugnis behalten, von den Empfehlungen des Algorithmus abzuweichen.
Die Behörden argumentieren, dass jede Kombination – beispielsweise durch die gemeinsame Nutzung algorithmischer Preisgestaltung – das freie Spiel der Marktkräfte beeinträchtigt. Als Beispiel führen die Behörden an, dass die gemeinsame Übertragung von Preisempfehlungen an einen gemeinsamen Algorithmus, der angeblich den Ausgangspunkt der Preise verändert, einer Vereinbarung zur Festsetzung von Listenpreisen gleichkommt.
Auswirkung
Der Blogbeitrag der FTC hebt insbesondere die Rolle von Private Equity bei mutmaßlichen algorithmischen Preisabsprachen hervor. Insbesondere in der Mietwohnungsbranche seien Maßnahmen zur Bekämpfung von Absprachen angesichts der Beteiligung von Private-Equity-Gesellschaften unter Vermietern und Immobilienverwaltungsgesellschaften umso wichtiger, da potenzielle algorithmische Preisabsprachen die „Hebelwirkung” dieser Unternehmen gegenüber Mietern noch verstärken würden. Der FTC-Blog nennt auch andere Branchen, die derzeit Gegenstand staatlicher oder privater Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Algorithmen sind, darunter Online-Wiederverkäufe, Fleischverarbeitung, Hotels und Kasinos.
Der FTC-Blog – und die gemeinsame Interessenerklärung der Behörden – zeigen, dass die staatlichen Vollzugsbehörden der Verwendung von preisbezogenen Algorithmen erhöhte Aufmerksamkeit und Kontrolle widmen. Diese Maßnahmen deuten darauf hin, dass die Behörden möglicherweise ein breites Netz auswerfen und nach neuen Branchen und Praktiken suchen, die sie untersuchen können.