EEO-1-Berichterstattung (vielleicht) – Seien Sie trotzdem bereit!
Am 15. April 2025 beantragte die Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) die Genehmigung ihrer Datenerhebung für 2024 EEO-1 Component 1. Das neue vorgeschlagene EEOC-Handbuch für2024 EEO Component 1 (das „Handbuch”) ändert einige Meldepflichten für Arbeitgeber. Wenn die Genehmigung erteilt wird, müssen Arbeitgeber ihre Berichte zwischen dem 20. Mai 2025 und dem 24. Juni 2025 einreichen . Private Arbeitgeber mit mindestens 100 Mitarbeitern müssen den EEO-1-Bericht jährlich einreichen. Darüber hinaus waren bisher Auftragnehmer der Bundesregierung mit 50 Mitarbeitern verpflichtet, EEO-1-Berichte einzureichen. Weniger klar ist, ob Auftragnehmer der Regierung mit weniger als 100 Mitarbeitern ihren EEO-1-Bericht einreichen müssen. Die von der EEOC vorgeschlagene Anleitung verlangt weiterhin, dass Auftragnehmer der Bundesregierung einen Bericht einreichen. Die Anleitung geht nicht darauf ein, ob die Executive Order 14173 von Präsident Trump, mit der die Executive Order 11246 aufgehoben wird, diese Meldepflichten ändert.
Eine wesentliche vorgeschlagene Änderung am EEO-1-Bericht ist die Streichung der Option für Arbeitgeber, Mitarbeiter zu melden, die sich als nicht-binär identifizieren. Bisher konnten Arbeitgeber nicht-binäre Mitarbeiter in einem separaten Kommentarfeld melden. Wenn dieser Vorschlag angenommen wird, würde diese Option wegfallen. Die Anleitung verpflichtet Arbeitgeber nicht dazu, Lohndaten zu erheben oder zu melden.
Nächste Schritte
Wir werden beobachten, ob das Handbuch für 2024 genehmigt wird. In der Zwischenzeit sollten Arbeitgeber Daten nach Berufsgruppen sowie nach Geschlecht und ethnischer Zugehörigkeit sammeln, damit sie im Mai oder Juni bereit sind, diese zu melden.