Ein Mann in einem dunklen Anzug, weißem Hemd und gemusterter Krawatte steht vor einem unscharfen Kanzleihintergrund, blickt in die Kamera und lächelt leicht.

Etsuo Doi

Partner

Etsuo Doi ist Partner und Anwalt für geistiges Eigentum bei Foley & Lardner LLP. Er vertritt sowohl in Japan ansässige als auch internationale Unternehmen in Angelegenheiten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen, geistigem Eigentum, E-Commerce, Joint Ventures, Lizenzierung und allgemeiner Unternehmensarbeit. Etsuo ist Mitglied der Abteilungen für Wirtschaftsrecht und geistiges Eigentum sowie der Abteilungen für Transaktionen und Wertpapiere, Internationales, Elektronik und Datenschutz, Sicherheit und Informationsmanagement der Kanzlei. Er ist außerdem Mitglied des Teams für Energiewirtschaft.

Bevor er zu Foley kam, war Etsuo Partner bei anderen großen US-Kanzleien. Zuvor war er Unternehmensjurist bei eBay, Inc. und Chefsyndikus bei eBay Japan KK. Er begann seine Tätigkeit für eBay als externer Rechtsberater Anfang 1999, kurz nach dem erfolgreichen Börsengang des Unternehmens, als eBay eine weltweite Expansion anstrebte. Während seiner Tätigkeit als externer Rechtsberater fand er es wertvoll, enger mit eBay zusammenzuarbeiten, um das damals neuartige E-Commerce-Geschäftsmodell mit einer Reihe unsicherer Rechtsfragen kennenzulernen und Geschäftserfahrung zu sammeln. Er beschloss, bei eBay als Unternehmensjurist und als einer der leitenden Angestellten von eBay Japan K.K. tätig zu werden. Etsuo ist einer der wenigen japanischen Anwälte, die über echte Erfahrung im Internetgeschäft und in Rechtsfragen verfügen.

Als AFS-Austauschschüler wohnte er während seines letzten Schuljahres bei einer Gastfamilie in Westchester County, New York. Der Gastvater war Partner in einer führenden New Yorker Anwaltskanzlei. Durch diese Erfahrung entwickelte er ein viel tieferes Verständnis für die amerikanische Kultur als die meisten japanischen Bengoshi.

Dank seiner einzigartigen zweisprachigen und bikulturellen Fähigkeiten, seiner Erfahrung in der Privatpraxis, seiner Erfahrung in der firmeninternen Rechtsberatung, seiner Erfahrung in der Unternehmensgründung, seiner Erfahrung in der Arbeit sowohl in traditionellen japanischen Organisationen als auch in Organisationen im US-Stil usw. hat Etsuo eine einzigartige Praxis entwickelt, die eine sinnvolle Kombination aus Inbound- und Outbound-Rechtsberatung darstellt. Die Inbound-Praxis dient der Unterstützung ausländischer Mandanten bei ihren japanischen Investitionen und japanischen Rechtsfragen oder der Unterstützung japanischer Mandanten als Gegenpartei für ausländische Unternehmen, die in Japan investieren. Die Outbound-Praxis dient der Unterstützung japanischer Mandanten in verschiedenen Rechtsangelegenheiten in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern. Die Outbound-Praxis ist breiter angelegt als die Inbound-Praxis, da er dazu dient, das Team bei Foley zu organisieren und als Ansprechpartner für verschiedene Rechtsfragen japanischer Mandanten zu fungieren.

Repräsentative Erfahrung

Zu den Erfahrungen von Etsuo gehören unter anderem die folgenden:

Inbound-Praxis:

Seine Inbound-Praxis konzentriert sich in erster Linie auf allgemeine Unternehmens- und M&A-Themen.

  • Einer der führenden japanischen Anwälte, der die führende US-Supermarktgruppe bei der Übernahme eines führenden japanischen Kaufhauses vertrat
  • Vertretung des unabhängigen Komitees der japanischen Zielgesellschaft in Bezug auf den TOB eines führenden Bekleidungsunternehmens
  • Vertretung eines großen US-amerikanischen Telekommunikationsunternehmens bei der Übernahme eines japanischen Telekommunikationsdienstleisters
  • Vertretung von Lehman Brothers bei der Übernahme eines erstklassigen Hypothekenkreditgeschäfts eines führenden japanischen Finanzinstituts
  • Vertretung des größten Gläubigerunternehmens in den USA bei der Insolvenz und Reorganisation eines börsennotierten japanischen IT-Unternehmens
  • Vertretung eines großen US-Internetunternehmens bei der Umstrukturierung und Neuordnung der Unternehmensstrukturen zwischen asiatischen Tochtergesellschaften, einschließlich Japan
  • Vertretung verschiedener globaler M&A-Transaktionen im Hinblick auf die Behandlung der japanischen Tochtergesellschaften als Teil der Transaktionen
  • Vertretung eines führenden Anbieters von Online-Zahlungslösungen in verschiedenen Rechtsangelegenheiten in Japan
  • Vertretung eines führenden US-amerikanischen E-Commerce-Unternehmens in verschiedenen Rechtsangelegenheiten in Japan
  • Vertretung eines in Luxemburg ansässigen führenden IP-Telefonunternehmens in verschiedenen Rechtsangelegenheiten in Japan
  • Vertretung eines öffentlichen Unternehmens für elektronische Fahrzeuge in verschiedenen Rechtsangelegenheiten in Japan
  • Vertretung eines großen japanischen Unternehmens bei Verhandlungen über die Einrichtung eines Zweigmuseums eines großen US-Museums.
  • Vertretung eines führenden japanischen Kosmetikunternehmens bei einem Joint Venture mit einem französischen Kosmetikunternehmen
  • Vertretung eines großen französischen Chemieunternehmens bei einem Joint Venture mit einem führenden japanischen Chemieunternehmen
  • Ausarbeitung verschiedener Datenschutzrichtlinien und damit zusammenhängender Compliance-Handbücher und Arbeitsvorschriften für japanische Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen, darunter eine große US-Investmentbank.
  • Vertretung von in den USA ansässigen Unternehmen in verschiedenen Wertpapierrechtsstreitigkeiten oder Ermittlungen im Zusammenhang mit Wertpapierbetrug in Japan und anderen asiatischen Regionen
  • Vertretung eines großen US-Unternehmens wegen Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen in Japan, an der japanische Unternehmen beteiligt waren
  • Vertretung eines US-Unternehmens als führender japanischer Rechtsbeistand in einem weltweiten Streit um Biotechnologiepatente für eine mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Erfindung
  • Vertretung verschiedener in den USA und im Ausland ansässiger Unternehmen in ihren japanischen Rechtsangelegenheiten, einschließlich Gründung, Entwurf von Verträgen, Lizenzen und Verhandlungen, Arbeitsrecht, Datenschutz, Entwurf von Nutzervereinbarungen/Datenschutzrichtlinien und anderen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sowie Fragen der Einhaltung von Vorschriften und Bestimmungen

Outbound-Praxis:

Zu Etsuos Outbound-Tätigkeit gehören Streitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum (insbesondere Patenten), Verhandlungen und Lizenzangelegenheiten, bei denen er große japanische Unternehmen vertritt, sowie Outbound-Angelegenheiten im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen.

  • Vertretung eines großen japanischen Elektronikunternehmens in einem ITC-Rechtsstreit um wichtige Halbleiterpatente
  • Vertretung eines großen japanischen Elektronikunternehmens in einem Patentrechtsstreit im Northern District of California
  • Vertretung eines großen japanischen Elektronikunternehmens in einem Patentrechtsstreit im Central District of California
  • Vertretung eines großen japanischen Elektronikunternehmens in einem Patentrechtsstreit im südlichen Bezirk von Kalifornien
  • Vertretung eines großen japanischen Elektronikunternehmens in einem Patentrechtsstreit im Eastern District of Texas
  • Vertretung eines großen Automobilherstellers in einem Patentrechtsstreit im Eastern District of Texas
  • Vertretung eines großen japanischen Elektronikunternehmens bei der Übernahme eines US-amerikanischen Medienunternehmens
  • Unterstützung eines führenden japanischen Gasunternehmens bei dessen langfristigem LNG-Projekt für Gorgon Australia
  • Vertretung eines führenden japanischen Gasunternehmens bei dessen langfristigem LNG-Projekt mit dem führenden LNG-Unternehmen in Katar
  • Vertretung eines großen japanischen Pharmaunternehmens in einem Rechtsstreit mit einem großen US-amerikanischen Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit gemeinsamer Entwicklung
  • Vertretung eines führenden japanischen Gasunternehmens bei dessen langfristigem LNG-Projekt mit dem führenden LNG-Unternehmen in Oman
  • Organisation und Leitung der rechtlichen Due-Diligence-Prüfung in 26 Ländern, darunter die USA, Europa, Asien, der Mittlere Osten und Südamerika, für ein neues Unternehmen, das von einem führenden japanischen Handelsunternehmen bereitgestellt wurde

Auszeichnungen und Anerkennungen

Etsuo wurde in Best Lawyers®als einer der wenigen japanischen Anwälte im Bereich internationale Geschäftstransaktionen aufgeführt (2009, 2010, 2011, 2012). The Legal 500 würdigte ihn für seine Arbeit in den Bereichen geistiges Eigentum und Gesellschaftsrecht sowie Fusionen und Übernahmen in Japan (2013). Die Zeitschrift Legal 500 Asia Pacific hat ihn ebenfalls besonders hervorgehoben (2011, 2012). Etsuo wurde von Leading LAWYER 100 ASIA PACIFIC als einer der führenden Anwälte Asiens im Bereich geistiges Eigentum (2012, 2013) und im Jahr 2011 im Bereich Elektronik eingestuft. Er wurde als einer von nur acht Anwälten in Japan und als einer von nur zwei Anwälten mit japanischer Lizenz (bengoshi) in die Liste der weltweit führenden Anwälte für Patente und Technologielizenzen(IAM Licensing 250) aufgenommen (2010, 2011, 2012). Etsuo wurde außerdem als einer von nur zehn Anwälten in Japan und einer von nur zwei in Japan zugelassenen Anwälten (bengoshi) im Bereich Patentlizenzierung für die World's Leading Patent Practitioners 2012 - 2016(IAM Patent 1000) und als einer von acht Anwälten in Japan und einer von nur zwei (bengoshi) im Bereich Patentstreitigkeiten für dieselbe Publikation ausgewählt. wurde auch in IAM Patent 1000 - The World's Leading Patent Practitioners für seine Arbeit bei Transaktionen im Jahr 2020 anerkannt.

Zugehörigkeiten

Er ist Vorstandsmitglied und außerordentlicher Professor für Recht an der Temple University Law School (Japan Campus) und unterrichtete unter anderem Kurse über die vergleichende Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, vergleichendes geistiges Eigentum und Ost-West-Verhandlungen. Etsuo hat auch an japanischen Rechts-, Wirtschafts- und Graduiertenschulen unterrichtet, darunter die Waseda University, die Meiji Gakuin University und die Nihon University.

Etsuo ist ein in Japan und New York zugelassener Rechtsanwalt. Er ist auch ein in Japan zugelassener Patentanwalt. Er ist Mitglied der Tokyo Bar Association, der Japan Patent Bar Association, der New York Bar Association und der American Bar Association.

Sprachen

Etsuo spricht fließend Japanisch und Englisch.

Vordenkerrolle

Etsuo ist mit dem japanischen Unternehmens-, Technologie- und Internetrecht bestens vertraut und hat auf zahlreichen Technologiekonferenzen als Referent teilgenommen. Er verfügt außerdem über besondere Erfahrung im Bereich der Datenschutzgesetze und -vorschriften und war Vorstandsmitglied des Expertenrats für den Schutz persönlicher Daten in Japan. Er verfasst regelmäßig juristische Artikel in wichtigen japanischen und englischen Publikationen. Er war Mitglied einer Reihe von wichtigen Regierungsausschüssen und ist einer der Verfasser der E-Commerce-Richtlinien der japanischen Regierung.

 

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