Verteidigung von Amtsträgern, Direktoren und Finanzinstituten in Fällen von Wirtschaftskriminalität
In der heutigen Zeit neigen Aufsichtsbehörden zunehmend dazu, einzelne Bankangestellte und Direktoren mit Schadenersatzforderungen, zivilrechtlichen Geldstrafen und möglichen strafrechtlichen Verfolgungen zu belegen. Mit einem Kernteam aus ehemaligen Bundesstaatsanwälten ist Foley in der Lage, Ihnen dabei zu helfen, nicht ins Visier zu geraten, und Sie zu verteidigen, falls eine Klage gegen Sie erhoben wird.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit aktuellen und sich weiterentwickelnden Gesetzen, darunter:
- Gesetz gegen betrügerische Forderungen (FCA)
- Gesetz gegen Korruption im Ausland (FCPA)
- Dodd-Frank-Reformen zum Schutz von Whistleblowern
- Überarbeitete Exportkontrollen
- Gesetz zur Reform, Sanierung und Durchsetzung von Finanzinstituten (FIRREA)
- Wirtschaftssanktionen
- Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (OFAC)