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Öffentliches Beschaffungswesen Fusionen, Übernahmen, Due Diligence & Novationen

Unsere Praxis für Fusionen, Übernahmen, Due Diligence und Novationen im öffentlichen Beschaffungswesen ist ein integraler Bestandteil des Due-Diligence-Prozesses bei Übernahmen. Wir identifizieren und bewerten Due-Diligence-Probleme, beraten zu den Auswirkungen der Transaktion auf bestehende oder künftige Regierungsverträge, helfen bei der Erstellung der Kaufunterlagen und ermitteln, ob eine Novation, ein Exon-Florio oder ein Antrag auf Kontrolle und Einflussnahme durch ausländische Eigentümer erforderlich ist.

Heldenbild des öffentlichen Beschaffungswesens.

Fusionen und Übernahmen wirken sich in vielerlei Hinsicht auf Ihr Unternehmen aus, unter anderem auch auf die Art und Weise, wie Ihr Unternehmen in Zukunft mit der Regierung zusammenarbeitet. Wir können Sie bei der Due-Diligence-Prüfung und der Analyse unterstützen, die notwendig sind, um Probleme mit staatlichen Verträgen zu vermeiden.

Wir bieten folgende Dienstleistungen an:

  • Sorgfältige Prüfung
  • Überprüfung von Regierungsverträgen
  • Vorbereitung der Kaufunterlagen
  • Novationen
  • Exon-Florio-Anmeldungen
  • Anmeldungen von ausländischem Eigentum, Kontrolle und Einflussnahme
  • Bekanntmachungen der Regierung
  • Übertragungen von Sicherheitsermächtigungen
  • Exportkontrollregistrierungen und -genehmigungen

Wir werden häufig von anderen Anwaltskanzleien mit der Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung beauftragt, wenn ein Unternehmen mit umfangreichen staatlichen Aufträgen übernommen werden soll. Wir stellen die richtigen Fragen, um die Stabilität des Zielunternehmens zu ermitteln und das Risiko zu mindern. Wir entwerfen die Bestimmungen des Kaufvertrags, die sich auf staatliche Aufträge beziehen, und geben die entsprechenden Zusicherungen und Gewährleistungen ab, die sich auf staatliche Aufträge beziehen.

Wir können Ihnen auch nach der Übernahme dabei helfen, eine Novation vorzunehmen oder der Regierung andere erforderliche Mitteilungen zu machen. Wenn ein Kunde beispielsweise ein kleines Unternehmen erwirbt, helfen wir ihm bei der Beurteilung, ob das Zielunternehmen nach der Übernahme weiterhin als kleines Unternehmen eingestuft wird, und falls nicht, unterstützen wir den Kunden dabei, die Regierung über die Änderung seines Status als kleines Unternehmen zu informieren. Darüber hinaus beraten wir bei der Übertragung von Sicherheitsüberprüfungen und Exportkontrollregistrierungen und -lizenzen auf das neue Unternehmen nach der Übernahme.