Transaktionen im Gesundheitswesen
Foley kann auf eine langjährige Erfahrung in der Vertretung aller Arten von Gesundheitsdienstleistern bei Transaktionen zurückblicken, was uns in die Lage versetzt, praktische und realistische Beratung zu den Risiken und Vorteilen von Fusions-, Übernahme- und Angliederungstransaktionen anzubieten. Foley bietet anspruchsvolle Rechtsberatung zu allen Aspekten von Fusions- und Übernahmetransaktionen, Joint Ventures und Management- und Kooperationsvereinbarungen, Wertpapier- und Corporate-Governance-Angelegenheiten, Unternehmensberatung, Kapitalmarkttransaktionen und anderen Finanzierungsfragen, einschließlich Fremdfinanzierung, Gesundheitsfürsorge und öffentliche Belange, Angelegenheiten der betrieblichen Altersversorgung und regulatorische Fragen. Die Transaktionsanwälte von Foley arbeiten eng mit unseren Anwälten für Regulierungsfragen des Gesundheitswesens zusammen. Unsere Anwälte für Regulierungsfragen verfügen über einen einzigartigen Erfahrungsschatz in Bezug auf die Regulierungsstrukturen des Gesundheitswesens.
Foleys Erfahrung bei Transaktionen umfasst den Erwerb und die Veräußerung von Gesundheitseinrichtungen und -unternehmen wie Krankenhäusern, ambulanten Operationszentren, bildgebenden Zentren und Dialyseeinrichtungen, die Entwicklung gemeinsamer Betriebseinheiten, Vereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenhäusern, Co-Management-Vereinbarungen, den Erwerb von Arztpraxen und Unternehmen im Besitz von Ärzten sowie die Strukturierung von Vereinbarungen über professionelle Dienstleistungen. Darüber hinaus sind wir seit langem bei Transaktionen, die von Private-Equity-Investoren vorangetrieben werden, als Rechtsberater und/oder Regulierungsberater tätig.
Fusions- und Übernahmetransaktionen (M&A-Transaktionen)
Fusionen und Übernahmen können sich auf jeden Aspekt Ihres Unternehmens auswirken - von der Vorstandsetage bis zum Operationssaal - insbesondere im komplexen und stark regulierten Umfeld des Gesundheitswesens. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung, die in der Branche ihresgleichen suchen, können wir Sie bei diesen Transaktionen begleiten. Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei Fusionen und Übernahmen im Gesundheitswesen, insbesondere im Zusammenhang mit Krankenhäusern und Gesundheitssystemen (sowohl gewinnorientiert als auch gemeinnützig), ambulanten chirurgischen Zentren, Behavioral Health, Anbietern von Langzeit- und Palliativpflege, wie z. B. postakuter Pflege und betreutem Wohnen, einschließlich qualifizierter Pflege und Hospiz, sowie Anbietern von Zusatzleistungen wie Bildgebung und Physiotherapie. Diese Erfahrung hat uns ein tiefes Verständnis für die geschäftlichen und regulatorischen Prozesse vermittelt, die mit dem Zusammenschluss oder der Transaktion von Gesundheitseinrichtungen und Investoren verbunden sind. Zusätzlich zu unserer Transaktionsarbeit bieten unsere Anwälte für das Gesundheitswesen Beratung zu spezifischen Fragen, die sich bei M&A-Transaktionen stellen, wie z. B. die Einhaltung der Stark-Gesetze, der bundes- und einzelstaatlichen Anti-Kickback-Gesetze, der Kartellgesetze, der staatlichen Zulassungsvorschriften, der Medicare-Erstattungsregeln und anderer anwendbarer Gesetze.
Private-Equity-Transaktionen
Private-Equity-Investitionen in der Gesundheitsbranche sind in den letzten zehn Jahren exponentiell gestiegen und es gibt kaum Anzeichen für eine Verlangsamung. Die Anwälte von Foley Health verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Private-Equity-Transaktionen sowohl auf der Käufer- als auch auf der Verkäuferseite, insbesondere im Zusammenhang mit der Rekapitalisierung von Arztpraxen, Telemedizinanbietern und Anbietern von häuslicher Krankenpflege, Langzeit- und Palliativpflege. Zu unseren Mandanten und Aufträgen gehören Käufe und Verkäufe sowie die Beratung bei Transaktionen und bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für Unternehmen, die in Anbieter investieren und diese verwalten.
Die Anwälte von Foley Health kennen sowohl die geschäftlichen als auch die rechtlichen Aspekte, die sich bei der Rekapitalisierung von Gesundheitsdienstleistern durch Private-Equity-Firmen ergeben. Unsere Anwälte vereinen branchenspezifische Geschäfts- und Transaktionserfahrung mit regulatorischem Fachwissen, so dass wir unseren Mandanten wertvolle, praktische Ratschläge geben können. So kann beispielsweise die Struktur die Kostenerstattung beeinflussen und die Kostenerstattung die Struktur. Wir kennen diese Nuancen ebenso wie die zahlreichen rechtlichen und regulatorischen Fragen, die sich bei solchen Transaktionen stellen. Wir sind in der Lage, solche Beziehungen so zu strukturieren, dass sie den einzelstaatlichen Vorschriften zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, den Bundesgesetzen zur Bekämpfung von Überweisungen, einschließlich des Stark Law und des Anti-Kickback Statute, sowie den Steuergesetzen entsprechen.
Angleichung zwischen Arzt und Krankenhaus
Unsere Anwälte verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung einer breiten Palette von Strategien zur Angleichung von Arzt und Krankenhaus. Wir waren maßgeblich an der Entwicklung einiger der größten integrierten Versorgungssysteme des Landes beteiligt und können mit Ihnen an einer Vielzahl anderer Angleichungsstrategien arbeiten, einschließlich Joint Ventures, Vereinbarungen über professionelle Dienstleistungen, Co-Management-Vereinbarungen für Service-Linien, Vereinbarungen zwischen Ärzten und ärztlichen Direktoren verschiedener Art und Gestaltung sowie Joint-Venture-Transaktionen zwischen Ärzten und Krankenhäusern, an denen sowohl Hausärzte als auch Fachärzte beteiligt sind. Wir entwickeln kreative und innovative Strukturen, um Ihren Anforderungen an die strategische Ausrichtung gerecht zu werden und gleichzeitig die komplexen rechtlichen und Compliance-Probleme zu bewältigen, mit denen Sie konfrontiert sind.
Joint Ventures und Partnerschaftstransaktionen
Unsere Anwälte im Gesundheitswesen sind mit den komplexen Fragen vertraut, die mit der Gründung und dem Betrieb von Krankenhaus-Arzt-, Krankenhaus-Krankenhaus-, Arzt-Arzt- sowie allen anderen Arten von Joint Ventures verbunden sind, einschließlich öffentlich-öffentlicher, öffentlich-privater sowie Transaktionen mit Investoren und anderen Laien. Wir können Sie in allen Aspekten von Joint-Venture-Transaktionen vertreten und sind mit den rechtlichen Fragen und Geschäftsprozessen, die für den Erfolg dieser Transaktionen erforderlich sind, bestens vertraut. Wir arbeiten auch mit Ihren internen und externen Rechtsberatern zusammen, um Sie in komplexen regulatorischen Fragen zu beraten, die bei Joint-Venture-Transaktionen auftreten können. Wir bearbeiten routinemäßig Joint Ventures zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie zwischen gewinnorientierten und gemeinnützigen Organisationen.
Managed-Care-Vertragsorganisationen
Wir sind führend im Verständnis, im Aufbau und in der Entwicklung von Managed-Care-Vertragsorganisationen, einschließlich Accountable Care Organizations (ACOs), Clinically Integrated Networks (CINs), Physician-Hospital Organizations und anderen Strukturen zur Umgestaltung der Versorgung. Unsere Anwälte sind seit Jahrzehnten Vordenker im Zusammenhang mit diesen Organisationen. So haben unsere Anwälte beispielsweise bei der Veröffentlichung der vorgeschlagenen Medicare Shared Savings (MSSP)-Regelungen mit Branchenteilnehmern aller Art zusammengearbeitet, um die vorgeschlagenen Regelungen zu kommentieren, und nach der Veröffentlichung der endgültigen MSSP-Regelungen haben wir Teilnehmer aus der gesamten Branche bei der Erkundung ihrer ACO-Optionen beraten. Wir können Sie zu Alternativen zum MSSP beraten, einschließlich der gebündelten Zahlungsinitiative oder der umfassenden Primärversorgungsinitiative, sowie zu individuellen Strukturen, die beim CMS Innovation Center eingereicht werden. Wir sind auch gut positioniert, um Sie bei der Entwicklung von ACOs und CINs auf dem kommerziellen Markt zu beraten und mit Ihnen zusammenzuarbeiten, indem wir kreative Lösungen für die rechtlichen Herausforderungen identifizieren und umsetzen, die sich aus Kartell-, Versicherungs-, Betrugs- und Missbrauchs-, Datenschutz-, Informationstechnologie- und anderen Gesetzen ergeben, die sich auf ACOs und ihre Entwicklung auswirken.
Zusätzlich zu unseren Kernanwälten für Gesundheitsrecht wird die Transaktionsgruppe durch unser 150-köpfiges Team für die Gesundheitsbranche verstärkt. Um mehr zu erfahren, klicken Sie hier.