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Insolvenz-/Bürgschaftsfonds

Die Versicherungsanwälte von Foley beraten regelmäßig Versicherer, Rückversicherer, Drittverwalter, Garantiefonds, Aufsichtsbehörden und Gläubiger im Zusammenhang mit in- und ausländischen Versicherungsinsolvenzen.

Versicherung Held Bild.

Die Anwälte des Foley-Teams für die Versicherungs- und Rückversicherungsbranche kennen die bundesstaatlichen Solvabilitätsvorschriften für Versicherungsunternehmen und die entsprechenden bundesstaatlichen Insolvenzregelungen, die in jedem der 51 US-Jurisdiktionen bestehen.

Wir beraten regelmäßig Versicherungsunternehmen, die mit der Aussicht auf ein staatliches Insolvenzverfahren konfrontiert sind, und haben sie bei der Strukturierung und Umsetzung von freiwilligen Sanierungs- und/oder Liquidationsplänen sowie bei der erfolgreichen Abwehr eines unfreiwilligen Insolvenzverfahrens unterstützt.

Unsere Anwälte beraten aktuelle oder potenzielle Gläubiger von Versicherungsunternehmen, die von Insolvenz bedroht oder bereits insolvent sind. Wir helfen Gläubigern bei der Analyse ihres potenziellen finanziellen Engagements gegenüber dem Schuldner und bei der Ermittlung strategischer Optionen, um sich gegen solche Risiken zu schützen. Wir helfen unseren Mandanten auch dabei, ihre Forderungen gegenüber einem insolventen Versicherer zu maximieren, indem wir potenzielle Vorzugsrechte und/oder potenzielle Aufrechnungen ermitteln und Forderungsnachweise sowie alle anderen erforderlichen Schriftsätze einreichen, um die Rechte eines Gläubigers zu wahren.

Wir beraten Garantieverbände, deren satzungsgemäße Mandate durch staatliche Insolvenzverfahren ausgelöst werden, sowie Drittanbieter, die häufig mit solchen Verbänden zusammenarbeiten, bei der Verwaltung und Finanzierung von Ansprüchen der Versicherungsnehmer gegenüber einem insolventen Versicherer. Wir beraten auch die Sachwalter, Sanierer und/oder Liquidatoren, die in Insolvenzverfahren von Versicherungsunternehmen den Vorsitz führen, bei ihren strategischen Bemühungen, das Vermögen des Schuldners zusammenzulegen und die Forderungen gegen den Nachlass zu regeln.