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Internationale Steuern und Verrechnungspreise

Steuerliches Heldenbild.

Unsere internationalen Steueranwälte bei Foley sind versiert darin, eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verbesserung der Steuereffizienz der Geschäfte unserer multinationalen Mandanten zu identifizieren. Wir beraten unsere Mandanten regelmäßig zu wichtigen internationalen Steuerfragen, einschließlich Subpart F, ausländischen Steuergutschriften, vertragsbezogenen Fragen, Fragen zu Betriebsstätten und US-Handels- oder Geschäftsfragen. Unser Team von erfahrenen Anwälten für internationale Steuern und Verrechnungspreise in unserem Büro in Mexiko-Stadt leitet die Beratungsstrategien, die oft die Grundlage für die FIN 48-Positionen unserer Mandanten bilden. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Strukturierung von internationalen Fusions- und Akquisitionstransaktionen, unabhängig davon, ob es sich um Inbound-, Outbound-, Joint-Venture- oder andere Transaktionen handelt.

Unsere internationalen Steueranwälte befassen sich seit vielen Jahren mit Verrechnungspreisangelegenheiten, wobei sie sich in erster Linie darauf konzentrieren, Verrechnungspreislösungen für spezifische Kundenbedürfnisse zu finden, von denen wir überzeugt sind, dass sie den globalen Steuerbehörden erfolgreich vorgelegt werden können. Zu Foleys Team gehören auch Anwälte, die sich mit der Planung von Verrechnungspreisen und der Behandlung von Streitfällen auf internationaler Ebene bestens auskennen. Wir verfolgen einen Ansatz des gesunden Menschenverstandes bei der Verwaltung wichtiger Steuerplanungen und Kontroversen.

Niederlassungsangelegenheiten

Ein neues Problem für alle multinationalen Unternehmen ist die rasch zunehmende Anwendung von Betriebsstättentheorien durch Steuerbehörden, die versuchen, die Steuerbemessungsgrundlage ihrer Länder zu erhöhen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat viele der einschlägigen Abkommenskommentare überarbeitet, um solche Theorien zu erleichtern, und hat sogar einen völlig neuen Ansatz für Betriebsstättenfragen vorgeschlagen. Diese Entwicklungen werden schon seit einiger Zeit von einigen OECD-Mitgliedsländern opportunistisch genutzt und werden nun auch von vielen Nichtmitgliedsländern genutzt. Unser Team ist diesen Entwicklungen immer einen Schritt voraus, so dass wir in der Lage sind, Betriebsstättenfragen effizient zu lösen.

Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung

Unser Team steht an der Spitze eines neuen Praxisbereichs - der Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung, die sich infolge der Verabschiedung des Sarbanes-Oxley-Gesetzes und der Bemühungen des Financial Accounting Standards Board (FIN 48) entwickelt hat, unangemessene Manipulationen von Steuerangelegenheiten zur Erzielung gewünschter Finanzbuchhaltungsergebnisse zu verhindern. In dieser neuen Welt sind die Wirtschaftsprüfer verständlicherweise sehr wachsam bei der Bewertung der Kontrollen und unsicheren Steuerpositionen ihrer Kunden. Wir stellen jedoch häufig fest, dass Prüfer ihre Kunden in Steuerfragen anfechten, die sich wesentlich auf den Jahresabschluss auswirken könnten, und möglicherweise auch eine wesentliche Anpassung vorschlagen, die sich auf die Gewinne des Kunden auswirken würde. In solchen Fällen werden wir routinemäßig gebeten, an der Diskussion teilzunehmen und eine Einigung zwischen Prüfer und Kunde zu vermitteln. In bestimmten Fällen werden wir gebeten, im Voraus eine Einigung in dieser Angelegenheit zu erzielen. Dank unserer hausinternen steuerlichen Führung und unserer Erfahrung als Wirtschaftsprüfer sind wir in der Lage, optimale Lösungen zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt sind. Die Gespräche mit den Wirtschaftsprüfern werden bei künftigen Prüfungen der Steuerbehörden eine entscheidende Rolle spielen. Unsere Erfahrung im Umgang mit solchen Prüfungen bildet den Rahmen für unsere Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern.