Rechtsstreitigkeiten

Vertrieb & Franchise

Prozesshelden-Bild.

Die Foley-Praxis für Vertrieb und Franchise bietet "One-Stop-Shopping" für die von Herstellern und Franchisegebern sowie von Vertriebsunternehmen, Händlern und Franchisenehmern benötigten Rechtsdienstleistungen. Hersteller verlassen sich auf die Erfahrung von Foley, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass unabhängige Händler und Distributoren, die autorisiert sind, die Markenprodukte der Hersteller im Einzelhandel zu verkaufen und zu warten, die hohen Standards erfüllen, die mit ihren Marken verbunden sind. Auch Franchisegeber verlassen sich auf Foley, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass unabhängige Franchisenehmer, die eine Lizenz zur Nutzung ihrer Marken haben, in Übereinstimmung mit der Einheitlichkeit und Qualität arbeiten, die die Verbraucher mit dem Franchisesystem verbinden. Wir helfen auch Mandanten, die Distributoren, Händler und Franchisenehmer sind, bei der Beilegung von Streitigkeiten mit ihren Lieferanten.

Unsere Anwälte für Vertriebs- und Franchiserecht wurden sowohl einzeln als auch als Gruppe wiederholt von Chambers USA, Franchise Times, dem ABA Forum on Franchising, der International Franchise Association und der ABA Section of Antitrust Law als herausragend in diesem Bereich anerkannt. Die folgenden Eigenschaften heben uns von unseren Mitbewerbern ab:

  1. Wir nutzen unsere Kenntnisse des Markenrechts im Besonderen und des Rechts des geistigen Eigentums im Allgemeinen, um unseren Kunden, den Herstellern und Franchisegebern, dabei zu helfen, ihre Geschäftsziele zu erreichen - durch Beratung und Verhandlungen, wenn möglich, und durch Rechtsstreitigkeiten, wenn nötig.
  2. Auf der Grundlage unserer Erfolgsbilanz bei der Beilegung von Vertriebs- und Franchisestreitigkeiten im ganzen Land helfen wir unseren Kunden aus dem Bereich der Hersteller und Franchisegeber, das Risiko von Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.
  3. Dank unseres anerkannten Engagements für den Kundenservice und des guten Preis-Leistungs-Verhältnisses konnten wir langfristige Partnerschaften mit verschiedenen Herstellern und Franchisegebern eingehen. Im Rahmen verschiedener Retainer-, Festhonorar- und ähnlicher Vereinbarungen bearbeiten wir solche Angelegenheiten zu Bedingungen, die für unsere Hersteller- und Franchisegeber-Kunden wirtschaftlich sind.

Unser Ansatz

D&F Staaten prozessiert inUnsere Anwälte für Vertrieb und Franchising sind nicht nur erfahrene Prozessanwälte, sondern wissen auch aus erster Hand, wie Richter, Geschworene und Schiedsrichter die von ihnen entworfenen und ausgehandelten Vertragsbedingungen auslegen werden. Wie die Kanzlei selbst wurde auch die Foley-Praxisgruppe für Vertrieb und Franchising in Wisconsin gegründet - einem von einem Dutzend Bundesstaaten, in denen die Registrierung von Franchisesystemen vorgeschrieben ist. Foley war auch bei der Verabschiedung des Wisconsin Fair Dealership Law dabei, das seither landesweit als Vorbild für staatliche Franchise- und Händlergesetze gilt. Wie die Anwaltskanzlei ist auch unsere Praxisgruppe Vertrieb & Franchise landesweit tätig, und unsere Prozessanwälte haben in allen 50 Bundesstaaten Fälle verhandelt.

Aufgrund unserer Erfahrung mit der Beilegung von Streitigkeiten und dem Umgang mit bundes- und einzelstaatlichen Regulierungsbehörden im Bereich des Franchising beraten wir Sie routinemäßig:

  • Ernennung von Franchisenehmern, Händlern, Vertriebshändlern und Handelsvertretern weltweit
  • Aushandeln und Entwerfen von Vertriebs- und Händlerverträgen, Vertriebsvertretungs- und Franchiseverträgen, Eigenmarkenverträgen, Lieferverträgen, Lizenz- und Markenverträgen, Internetrichtlinien, Vertriebshandbüchern, Verkaufsprogrammen und Preisgestaltungsprogrammen
  • Interaktion mit Händler-/Vertriebs-/Franchisenehmerverbänden und Unterstützung von Herstellern und Franchisegebern bei der Bekämpfung von "Organisationskampagnen".
  • Einhaltung von Offenlegungs-, Registrierungs- und anderen rechtlichen Anforderungen in den Vereinigten Staaten und im Ausland bei der Gründung, Erweiterung oder Änderung eines Franchise- und Vertriebssystems
  • Vermeidung und Beilegung von Klagen der Federal Trade Commission (FTC) und staatlicher Aufsichtsbehörden wegen Verletzung von Offenlegungs- und Registrierungspflichten
  • Fusionen und Übernahmen von Vertriebsnetzen und Franchisesystemen, einschließlich der Beibehaltung konkurrierender Systeme und der Zusammenlegung von ehemals konkurrierenden Systemen
  • Marktrücknahmen, Rebranding und Einstellung von Produkten, Franchise-Marken und -Konzepten
  • Schaffung von Systemen zur Leistungsmessung und zum Leistungsmanagement, einschließlich der Einführung von Systemstandards

Allzu oft geraten Hersteller und Franchisegeber ins Visier von Anwälten, die sich darauf konzentrieren, sie wegen angeblicher Verstöße gegen staatliche Franchise- und Händlergesetze, "Betrug", Kartellverstöße und Verletzung von Daten Dritter zu verklagen. Wenn dies geschieht, reagieren wir mit aggressiven, aber angemessenen Prozessstrategien, die es unseren Gegnern erschweren, sich in Zukunft nach anderen Zielen umzusehen.

Seit Jahrzehnten stehen wir bei Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren im ganzen Land routinemäßig auf der Gegenseite der führenden klagenden Händler- und Franchisenehmeranwälte. Wir haben eine Erfolgsbilanz bei der Durchsetzung des eindeutigen Wortlauts von Vertriebs- und Franchiseverträgen und bei der Abwehr von Versuchen, die Geschäftsziele unserer Hersteller- und Franchisegeber-Kunden mit Hilfe von Parol-Beweisen, Deliktsrecht und staatlichen Franchisegesetzen zu vereiteln.

Kartellrecht und Wettbewerb

Die von uns bearbeiteten Rechtsstreitigkeiten im Bereich Vertrieb und Franchising umfassen häufig kartellrechtliche Ansprüche. Um zu vermeiden, dass unsere Mandanten in kartellrechtliche Streitigkeiten verwickelt werden, beraten wir sie routinemäßig in Fragen der Preisgestaltung, der Exklusivität und anderer wettbewerbsrechtlicher Fragen, die sich im Vertrieb und Franchising regelmäßig stellen. Dazu gehören:

  • Bemühungen, sowohl Discounter als auch Preisabzocker durch Methoden zu kontrollieren, die nicht auf das Niveau der Preisbindung beim Wiederverkauf ansteigen - einschließlich Preisempfehlungen, Preisüberwachung, Beratung, Colgate-Richtlinien, Mindestpreisprogramme, Rabatte und die Anwendung nichtpreislicher vertikaler Beschränkungen
  • Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen Händlern, Vertriebshändlern und Franchisenehmern, um nicht gegen das Robinson-Patman-Gesetz zu verstoßen und gleichzeitig die Preisflexibilität zu erhalten, um Aktivitäten zu fördern, die dem Anbieter zugute kommen und es ihm ermöglichen, dem Wettbewerb zu begegnen
  • Maximierung der Einheitlichkeit und Qualität des Vertriebsnetzes und des Franchisesystems ohne unzulässige Kopplungs- oder Exklusivgeschäfte
  • Gemeinsames Bieten um nationale Kunden, ohne dass ein ansonsten zulässiges "vertikales" Verhalten zu einer per se unzulässigen Handelsbeschränkung wird
  • Mitwirkung in Fachverbänden, Normungsgremien und Verbänden von Händlern, Vertriebsunternehmen und Franchisenehmern
  • Lizenzierung des geistigen Eigentums von Herstellern und Franchisegebern auf eine Art und Weise, die keinen Anlass zu Klagen wegen Patentmissbrauchs, Urheberrechtsmissbrauchs und Verstößen gegen das Kartellrecht gibt

Mehrwertdienste für Produktvertriebskunden

Wenn wir unsere Erfahrungen mit den Kunden des Herstellers teilen, geschieht dies nicht immer auf der Basis eines Honorars für Dienstleistungen. Eine der vielen Möglichkeiten, mit denen Foley proaktiv versucht, sicherzustellen, dass unsere Mandanten wissen, was sie wissen müssen, sind häufige Newsletter, Kundenwarnungen und unser landesweit beachtetes Jährliches Seminar zum Recht des Produktvertriebs & Franchisingdas nunmehr im 33. Jahr stattfindet.

Eines der wichtigsten Ergebnisse des jährlichen Seminars ist unsere Landkarte mit den sich ständig ändernden einzelstaatlichen Gesetzen, die den Vertrieb und das Franchising regeln, die jetzt in interaktiver Form mit Hyperlinks zu verschiedenen Gesetzen verfügbar ist.

Die Smiley-Karte

Überwachung und Anfechtung von Franchise- und Händlergesetzen auf Bundes- und Landesebene

Anstatt nur über neue staatliche Gesetze zu berichten, nachdem sie in Kraft getreten sind, beobachten wir regelmäßig Gesetzesvorschläge, die weitere Regelungen für Vertriebs- und Franchisebeziehungen vorsehen, und berichten darüber. Gegebenenfalls greifen wir auf die Ressourcen des Foley-Teams für Regierungslösungen zurück, um Mandanten beim Aufbau und der Pflege effektiver Beziehungen zu Gesetzgebern und Regulierungsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu unterstützen. Wenn die Regierung Vorschriften erlässt, die unsere Mandanten für inakzeptabel halten, stehen wir an vorderster Front, wenn es darum geht, Franchise- und Händlergesetze vor Gericht anzufechten - wie kürzlich bei unserer erfolgreichen Anfechtung der Änderungen des North Dakota Farm Equipment Dealers Act im Namen von Landmaschinenherstellern.

Drei Bereiche der gesetzgeberischen und regulatorischen Aktivitäten (und Rechtsstreitigkeiten), in denen wir besonders aktiv waren, sind die Doktrin des gemeinsamen Arbeitgebers, die Kreditvergabe durch die Small Business Administration (SBA) und das so genannte "Recht auf Reparatur".

Gemeinsamer Arbeitgeber und falsche Einstufung

Franchisegebern und Herstellern in vielen Branchen - darunter Lebensmittel und Restaurants, Reinigungs- und Wartungsdienste, Automobilindustrie, Einzelhandel und Unternehmensdienstleistungen - werden häufig zwei ähnliche, aber unterschiedliche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgeworfen. Erstens werden Franchisegeber vom US-Arbeitsministerium oder von privaten Klägern häufig beschuldigt, ihre Franchisenehmer falsch einzustufen (und Hersteller, ihre Distributoren oder Händler falsch einzustufen), und zwar als unabhängige Auftragnehmer und nicht als Arbeitnehmer. Zweitens kann Franchisegebern und Herstellern vorgeworfen werden, dass sie - zusammen mit ihren Franchisenehmern (oder im Falle von Herstellern mit ihren Händlern oder Vertriebshändlern) - die Arbeitnehmer auf den Gehaltslisten ihrer Franchisegeber, Händler oder Vertriebshändler beschäftigen. Dies sind Ansprüche wegen gemeinsamer Beschäftigung.

Franchisegeber und Hersteller werden aufgrund von Änderungen der Regeln und Vorschriften, die die Beziehungen zwischen Franchisegebern und ihren Franchisenehmern, zwischen Herstellern und ihren Vertriebspartnern und Händlern und ihren jeweiligen Arbeitnehmern regeln, immer stärker unter die Lupe genommen. Wir verteidigen unsere Franchisegeber- und Herstellerkunden energisch gegen diese Anschuldigungen von privaten Klägern und dem Arbeitsministerium. Unsere Kunden wenden sich an uns, damit wir ihnen helfen, ihr Recht zu schützen, ihre Franchisenehmer, Distributoren und Händler als eigenständig geführte Unternehmen und nicht als Arbeitnehmer zu behandeln. Ebenso verlassen sich unsere Kunden auf uns, wenn es darum geht, Behauptungen zu vermeiden, sie seien ein gemeinsamer Arbeitgeber von Arbeitnehmern, die tatsächlich von ihren Franchisenehmern, ihren Vertriebsunternehmen und Händlern eingestellt und bezahlt werden.

SBA-Kreditprogramme für Vertriebshändler und Franchisenehmer

Unserer Erfahrung nach hat sich die SBA bei der Anwendung der gesetzlichen Kriterien für ihre verschiedenen Kreditprogramme, einschließlich des zu Beginn der Pandemie eingeführten Paycheck Protection Program (PPP), nicht immer korrekt verhalten. Oft haben wir unseren Kunden geholfen, die bürokratischen Hürden zu überwinden und eine Finanzierung zu erhalten. Wenn diese Bemühungen erfolglos waren, haben wir sowohl auf dem Verwaltungsweg als auch vor Gericht gegnerische Verfahren eingeleitet. Dazu gehört die gerichtliche Anfechtung der Weigerung der SBA, Darlehen, einschließlich PPP-Darlehen, für Franchisegeber, Master-Franchises und Unit-Franchises in der Gebäudereinigungsbranche zu genehmigen. In jüngster Zeit haben wir Kunden dabei geholfen, den Erlass von PPP-Darlehen zu erwirken - ein Merkmal, das eigentlich automatisch hätte gelten sollen - und haben verwaltungsrechtliche Einsprüche und Rechtsstreitigkeiten eingeleitet, wenn der Erlass von Darlehen verweigert wurde.

"Recht auf Reparatur"

In den letzten Jahren wurden die Bemühungen unserer Herstellerkunden, sicherzustellen, dass ihre Produkte nur von autorisierten Reparaturwerkstätten unter Verwendung von Originalersatzteilen des Herstellers (OEM) gewartet werden, durch die "Right-to-Repair"-Bewegung und Gesetzes- und Regulierungsinitiativen auf Bundes- und Landesebene in Frage gestellt. Dazu gehören der Bericht der FTC an den Kongress vom Mai 2021 zu diesem Thema und die Executive Order des Präsidenten vom Juli 2021 zur Förderung des Wettbewerbs in der amerikanischen Wirtschaft sowie nachfolgende Industrie- und Gesetzesinitiativen, die Gegenstand verschiedener Foley-Kundenwarnungen waren. Ziel dieser Initiativen ist es, Endnutzern und Fremdreparaturwerkstätten den Zugang zu herstellereigenen Reparaturwerkzeugen, Software und Diagnosen zu ermöglichen - einschließlich Telematikdaten, Originalteilen und Informationen, die für die Durchführung von Reparaturen erforderlich sind und die die meisten Hersteller ihren autorisierten Vertriebshändlern, Händlern und Reparaturzentren vorbehalten. Die Foley-Praxisgruppe für Vertrieb und Franchising steht an vorderster Front, wenn es darum geht, Herstellern dabei zu helfen, das Spannungsverhältnis zwischen diesen Gesetzes- und Regulierungsinitiativen und dem Schutz der geistigen Eigentumsrechte, des Rufs und der autorisierten Vertriebsnetze der Hersteller zu lösen.