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Rechtsstreitigkeiten

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Grenzüberschreitende Streitbeilegung aus der Sicht des Kunden.

Heldenbild der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.

Der Wandel in der Art und Weise, wie die Welt Geschäfte macht, hat zu einer hyperglobalisierten Wirtschaft geführt, die von strategischen Investitionen außerhalb der nationalen Grenzen abhängig ist. Während des Lebenszyklus eines Projekts können Sie mit einem komplexen, grenzüberschreitenden Streitfall konfrontiert werden, der innovative Lösungen erfordert.

Unser Team für internationale Schiedsgerichtsbarkeit hat Kunden von den Anfängen bis zum endgültigen Schiedsspruch bei ihren wichtigsten internationalen Streitigkeiten begleitet. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in zahlreichen Branchen, darunter Energie, Fertigung und Technologie, die es uns ermöglicht, einen ganzheitlichen Ansatz für Ihre Streitigkeit zu wählen und Strategien zur Streitbeilegung anzubieten, die den Bedürfnissen Ihres Unternehmens entsprechen.

Unser Team hat bereits Handels- und Investitionsschiedsverfahren nach den wichtigsten internationalen Schiedsgerichtsregeln durchgeführt, darunter ICSID, AAA, JAMS, ICC, ICDR und UNCITRAL, um nur einige zu nennen. Mit mehrsprachigen Teammitgliedern auf dem gesamten amerikanischen Kontinent, einschließlich der wichtigsten Schiedszentren wie Houston, Mexiko-Stadt, Miami, New York und Washington, D.C., sind wir gut positioniert, um Sie bei internationalen Schiedsverfahren zu beraten.

Repräsentative Angelegenheiten

  • Vertretung eines Agrarherstellers gegen einen ehemaligen globalen Vertriebshändler in einem millionenschweren Schiedsverfahren, in dem es um Vertragsbruch und wettbewerbswidrige Ansprüche ging, das bis zur letzten Anhörung ging.
  • Vertretung des Eigentümers eines Wasserkraftwerks in einer Angelegenheit gegen den Bauträger und den Bauunternehmer des Kraftwerks wegen Verletzung des Vertrags über die Auftragsvergabe und den Bau.
  • Vertretung eines globalen Kommunikationsunternehmens gegen ein nationales Telekommunikationsunternehmen in einem milliardenschweren Rechtsstreit wegen Verletzung eines Telekommunikationsdienstleistungsvertrags.
  • Vertretung eines US-amerikanischen Ölförderunternehmens in einem LCIA-Schiedsverfahren in Höhe von 75 Millionen US-Dollar gegen einen südamerikanischen Staat.
  • Vertretung eines US-amerikanischen Ingenieur- und Bauunternehmens in einem Joint-Venture-Streit über 45 Millionen US-Dollar gegen einen indischen Hersteller im Zusammenhang mit dem Bau eines Solarkraftwerks in Indien.
  • Vertretung eines Solarenergieanbieters in einem ICC-Schiedsverfahren gegen den Verkäufer und Hersteller von Photovoltaikmodulen aufgrund chronischer und systematischer Leistungsprobleme mit den Modulen.
  • Vertretung der Republik Ecuador in einem internationalen Schiedsverfahren im Rahmen des bilateralen Investitionsabkommens zwischen Kanada und Ecuador, bei dem alle Ansprüche in einem Streitfall in Höhe von 75 Millionen US-Dollar durchgesetzt wurden.
  • Vertretung eines globalen Energieunternehmens in einem Lizenzstreit mit einem südamerikanischen Unternehmen in einem Fall, der Fragen des geistigen Eigentums betraf und Gegenstand eines AAA-Schiedsverfahrens war.
  • Erfolgreiche Beilegung einer Vertragsverletzungsklage, einschließlich der Beilegung eines Strafschadensersatzes, in einem AAA-Schiedsverfahren gegen ein großes Softwareunternehmen wegen der Nichtbereitstellung einer funktionsfähigen Software für einen Hersteller von Luxusreisebussen.
  • Vertretung eines japanischen Pharmaunternehmens in einem ICC-Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Patenten für Gießereimaschinen. Bei diesem Schiedsverfahren ging es um die Klärung von Fragen der Verletzung und Gültigkeit, des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und der Vertragsauslegung sowohl nach US-amerikanischem als auch nach japanischem Recht sowie um ein "Beschlagnahmeverfahren" nach japanischem Recht.
  • Vertrat einen Tier-I-Automobilzulieferer in einer Reihe von Vertragsstreitigkeiten, bei denen es insgesamt um mehr als 75 Millionen US-Dollar ging.
  • Vertretung eines japanischen Reifenherstellers in einem ICC-Streitfall im Zusammenhang mit einer Verletzung des Gesellschaftsvertrags.
  • Vertretung einer französischen Versicherungsgesellschaft in einem JAMS-Schiedsverfahren in einem Streit mit den Verkäufern eines amerikanischen Unternehmens nach der Übernahme dieses Unternehmens durch den Mandanten.
  • Beratung in einem internationalen ICC-Schiedsverfahren in Höhe von 28 Mio. US$ im Zusammenhang mit einer Klage eines Kunden aus Singapur gegen einen US-amerikanischen Papierhersteller wegen Vertragsbruchs.
  • Beratung in einem internationalen Schiedsverfahren in Höhe von 15 Mio. US$ nach ICDR in Verbindung mit einem Schiedsverfahren wegen Vertragsbruch in New York zwischen einem deutschen Hersteller und einem US-Kunden.
  • Vertretung eines US-amerikanischen Automobilzulieferers in einem SIAC-Schiedsverfahren im Zusammenhang mit einer Klage wegen Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen.
  • Beratung in einem internationalen Schiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer (ICC) im Zusammenhang mit einer Klage eines US-amerikanischen Herstellers gegen einen indischen Hersteller wegen eines Konstruktionsfehlers an einer Windkraftanlage in Höhe von 5,9 Millionen Dollar.
  • Beratung in einem internationalen Schiedsverfahren im Zusammenhang mit einem Baustreit zwischen einem US-amerikanischen Pipelinebesitzer und einem indischen Gasrohrhersteller.
  • Vertretung eines internationalen Dachdeckerunternehmens in einem panamaischen Schiedsverfahren in spanischer Sprache gegen den Bauträger und den Generalunternehmer eines Flughafenerweiterungsprojekts in einer Klage wegen Vertragsbruchs in Höhe von mehreren Millionen Dollar.
  • Vertrat eine ausländische staatliche Einrichtung in mehreren Schiedsverfahren in mehreren Ländern sowie in einem Seepfändungsverfahren im südlichen Bezirk von New York gegen einen Joint-Venture-Partner wegen des angeblichen Bruchs mehrerer Verträge, wobei er erfolgreich argumentierte, dass die Einrichtung Anspruch auf Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act habe.