Personalabbau
Die Entscheidung, Personal abzubauen, ist nie einfach. Unsere Anwälte können Sie dabei unterstützen, indem sie nach Möglichkeiten suchen, die Personalkosten ohne eine Entlassung zu senken, z. B. durch Jobsharing, freiwillige Kündigungen/Vorruhestand, verkürzte Wochenarbeitszeiten, Freistellungen oder Personalabbau durch natürliche Fluktuation. Wenn es keine andere Alternative gibt, können unsere Anwälte Sie bei einer Personalfreisetzung unterstützen und sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß und so durchgeführt wird, dass das Risiko von Forderungen und Rechtsstreitigkeiten möglichst gering ist.
Die webbasierten Tools von Foley führen Personalleiter durch den gesamten Prozess, von der RIF-Planung über die Schulung von Geschäftsführern, die Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von Auswahlen, die Durchführung einer Analyse der ungleichen Auswirkungen, die Vorbereitung von Offenlegungen, die Vorbereitung von Kündigungsgesprächen bis hin zur Erfassung und Aufbewahrung von Unterlagen.
Wenn unsere Mandanten verpflichtet sind, eine WARN-Mitteilung (Worker Adjustment and Retraining Notification) und/oder eine Mini-WARN-Mitteilung für größere Entlassungen und Betriebsschließungen zu erstellen, können unsere Anwälte diese wichtige Mitteilung innerhalb weniger Stunden vorbereiten, nachdem die Mandanten den zweiseitigen WARN-Fragebogen von Foley beantwortet haben.