Ein Mann mit dunklem Haar und Vollbart, der einen dunklen Anzug, ein hellblaues Hemd und eine gestreifte Krawatte trägt, posiert für ein professionelles Portraitfoto vor einem unscharfen Hintergrund in einer Anwaltskanzlei.

Benjamin J. Morris

Partner

Benjamin Morris ist Anwalt für Baurecht und berät Eigentümer, Bauträger, Bauunternehmer, Ingenieure, Subunternehmer und Lieferanten in allen Phasen komplexer Bauprojekte und Baurechtsstreitigkeiten. Er ist Partner in den Bereichen Baurecht und Handelsrecht der Kanzlei.

Benjamin begleitet Kunden bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung, der Risikomanagementanalyse, der Verzögerungsanalyse, der Anmeldung von Pfandrechten sowie der Verteidigung und Durchsetzung von Ansprüchen sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Projekten. Im Laufe seiner Karriere hat Benjamin an verschiedenen Projekten gearbeitet, die von großen Gewerbe- und Industrieanlagen über gemischt genutzte Wohn- und Geschäftsgebäude bis hin zu Autobahnen und Eisenbahnen sowie großen Rechenzentren reichten. Darüber hinaus berät er Kunden in Fragen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Zulassung von Bauunternehmern.

Benjamin befasst sich auch mit Wirtschafts- und komplexen Rechtsstreitigkeiten, darunter die Verteidigung bei Verstößen gegen das Geschäftsgeheimnis, Vertragsverletzungen, unlauterem Wettbewerb und Sammelklagen von Verbrauchern. Zu seinen gewerblichen Mandanten zählen biopharmazeutische Unternehmen, Hersteller von Unterhaltungselektronik, Technologieunternehmen, Konsumgüterhersteller und Banken.

Benjamin engagiert sich stark für Pro-Bono-Arbeit und betreut regelmäßig andere, die sich ebenfalls für Pro-Bono-Angelegenheiten einsetzen. Derzeit ist er stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats des San Diego Volunteer Lawyers Program, Mitglied des National Pro Bono Committee der Kanzlei und Pro-Bono-Vorsitzender der Kanzlei in San Diego.

Bevor er zu Foley kam, war Benjamin Associate bei einer weltweit tätigen Anwaltskanzlei für geistiges Eigentum. Er war als externer Rechtsreferendar für die ehrenwerte Patricia D. Benke vom Berufungsgericht des vierten Bezirks, Abteilung 1, in Kalifornien (2007) und als Rechtsreferendar in der Zivilabteilung der US-Staatsanwaltschaft (2006) tätig.

Repräsentative Erfahrung

  • Vertretung des Eigentümers eines großen Mehrfamilienhausprojekts in Kalifornien bei Ansprüchen gegen den Bürgschaftsgeber für die Leistungsgarantie nach Zahlungsausfall und Kündigung des Generalunternehmers.
  • Vertretung eines großen Subunternehmers bei einem Bauprojekt der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Bau und der Installation von Einrichtungen für sensible, unterteilte Informationen.
  • Beratung eines großen HVAC-Technologieunternehmens in Bezug auf regulatorische Fragen zur Bauunternehmerlizenz im Zusammenhang mit der Installation von Modernisierungen für saubere Energie in Einrichtungen im ganzen Land.
  • Vertretung eines Bauträgers eines Umbauprojekts für Seniorenwohnungen bei Ansprüchen gegen den Generalunternehmer wegen Verzögerungen und Kostenproblemen.
  • Erfolgreiche Beilegung einer bedeutenden Zahlungsausfallforderung für einen Subunternehmer bei einem großen öffentlichen Bauprojekt in Nordkalifornien.
  • Vertretung des Empfängers eines nationalen Elektrounternehmens in einem Schiedsverfahren bezüglich des 1,3 Milliarden US-Dollar teuren Rechenzentrums in Utah, das vom Army Corps of Engineers für die National Security Agency gebaut wurde.
  • Vertretung des Eigentümers in einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit technischen und baulichen Mängeln an einem großen Kathedralenkomplex.
  • Vertretung eines vermögenden Eigentümers in einer Klage wegen Baumängeln im Zusammenhang mit erheblichen Wasserschäden und Mängeln an der Gebäudehülle, die aus einem millionenschweren Neubau- und Renovierungsprojekt resultierten.
  • Vertretung einer lokalen gemeinnützigen Kirche bei der Abwehr von Ansprüchen eines Generalunternehmers wegen Vertragsbruchs während eines Renovierungsprojekts.
  • Unterstützung eines weltweit führenden Unternehmens für Architektur-, Ingenieur-, Planungs- und Baudienstleistungen bei der Entwicklung einer millionenschweren Schadenersatzforderung, in der die kumulativen Auswirkungen von Hunderten von durch den Eigentümer verursachten Änderungen, Verzögerungen und Störungen bei einem großen öffentlichen Autobahnprojekt gemessen wurden.
  • Erlangung eines Urteils gegen den Subunternehmer des Kunden wegen erheblicher zusätzlicher Kosten, die durch den Vertragsbruch und die Aufgabe des Projekts durch den Subunternehmer entstanden sind.
  • Vollständige Erstattung der Kosten für Ingenieurleistungen sowie Anwaltskosten, nachdem der Kunde vom Eigentümer zu Unrecht aus wichtigem Grund gekündigt wurde.
  • Erlangung einer einstweiligen Verfügung und einer vorläufigen Unterlassungsverfügung gegen einen ehemaligen leitenden Angestellten eines kalifornischen Biowissenschaftsunternehmens, nachdem dieser während einer Untersuchung wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten plötzlich mit Firmencomputern und Unterlagen verschwunden war. Erlangung forensischer Beweise dafür, dass der leitende Angestellte nach Zustellung einer Herausgabeverfügung durch das Gericht Dateien vom Computer kopiert und anschließend gelöscht hatte.

Auszeichnungen und Anerkennungen

  • Vom San Diego Business Journal als einer der einflussreichsten Leiter von gemeinnützigen Organisationen (2025) ausgewählt.
  • Vom San Diego Business Journal als einer der 100 einflussreichsten Führungskräfte im Rechtswesen ausgewählt (2024)
  • Pro-Bono-Publico-Preis 2021 des Casa Cornelia Law Center (2021)
  • Wiley W. Manuel-Zertifikat für ehrenamtliche Rechtsberatung, California Lawyers Association (2021)
  • San Diego Super Lawyers®Listeder aufstrebenden Stars(2015, 2016 und 2017)

Zugehörigkeiten

  • Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des San Diego Volunteer Lawyer Program (SDVLP); Vorstandsmitglied seit 2021
  • Mitglied des Build & Serve Committee, Associated General Contractors of America, Ortsverband San Diego
  • Rechtsanwalt, Ehrenmitglied des William B. Enright-Kapitels der American Inns of Court
  • Mitglied der American Bar Association (einschließlich Forum für Baurecht)
  • Mitglied der Anwaltskammer des Bezirks San Diego (einschließlich der Abteilung für Baurecht)

Präsentationen und Veröffentlichungen

November 14, 2025 Foley-Standpunkte

Keine 10%ige Selbstbeteiligung mehr: Kalifornien schreibt 5 % Selbstbehalt für private Bauprojekte vor

Gültig ab 1. Januar 2026: Zeit, Ihre Verträge zu aktualisieren Wenn Ihr Unternehmen im privaten Bauwesen in Kalifornien tätig ist, ist eine grundlegende...
November 10, 2025 Foley-Standpunkte

Ist Ihr privates Projekt bereit für das neue Gesetz zu Änderungsaufträgen in Kalifornien?

Die Uhr tickt: SB 440 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft Das neue Jahr bringt eine obligatorische Umstrukturierung für die private Bauwirtschaft in Kalifornien mit sich...
1. April 2025 Auszeichnungen und Ehrungen

Benjamin Morris vom San Diego Business Journal zum einflussreichsten Vorstandsvorsitzenden einer gemeinnützigen Organisation ernannt

Benjamin Morris, Partner bei Foley & Lardner LLP, wurde vom San Diego Business Journal zum einflussreichen Vorstandsmitglied einer gemeinnützigen Organisation für das Jahr 2025 ernannt.
28. Oktober 2024 Auszeichnungen und Ehrungen

Foley-Anwälte vom San Diego Business Journal zu einflussreichen Anwälten ernannt

Die Partner von Foley & Lardner LLP, Paul Hunter, Benjamin Morris und Jaikaran Singh, werden vom San Diego Business Journal als "2024 Leaders of Influence in Law" ausgezeichnet.
Januar 23, 2024 Foley-Standpunkte

Kombination von Philanthropie und P3-Projektabwicklung für Bauprojekte

Während viele Akteure im Bereich Entwicklung und Bauwesen mit dem Public-Private-Partnership-Modell (P3) für die Umsetzung von ... vertraut sind, ...
Zwei Personen sitzen an einem Tisch, während eine Person, möglicherweise einer der besten Anwälte Chicagos, ein Dokument auf einem Klemmbrett mit einem Stift überprüft und sich darauf vorbereitet, es zu unterschreiben.
Dezember 19, 2023 Foley-Standpunkte

Gesetze zur fristgerechten Zahlung begünstigen weiterhin Auftragnehmer

Gesetze zur Zahlungspflicht stören weiterhin die Bauindustrie, indem sie bisherige Praktiken abschaffen und zeitnahe Zahlungen an Auftragnehmer, Subunternehmer und Lieferanten vorschreiben.